Startseite Interviews „Ohne Speicher keine Wende“ – Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann über rechtliche Chancen und Risiken bei Batteriespeicher-Investments
Interviews

„Ohne Speicher keine Wende“ – Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann über rechtliche Chancen und Risiken bei Batteriespeicher-Investments

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
Teilen

Redaktion: Herr Linnemann, die GEPVOLT SE wirbt derzeit mit einem Investmentangebot, das für Anleger durchaus attraktiv erscheinen mag. 10 Millionen Euro gezeichnetes Kapital, eine auf ESG getrimmte Positionierung und ein breites Portfolio an Forderungen und Ausleihungen. Klingt solide, oder?

RA Niklas Linnemann: Auf den ersten Blick vielleicht. Doch der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Wer sich die Bilanz genau anschaut, erkennt schnell, dass hier ein erhebliches Totalverlustrisiko besteht. Anleger sollten sich nicht von wohlklingenden Begriffen wie „grüne Energie“ oder ESG-Mäntelchen blenden lassen. Entscheidend ist die wirtschaftliche Substanz. Und da sehe ich viele Fragezeichen.

Redaktion: Welche konkreten Punkte halten Sie für kritisch?

Linnemann: Zunächst einmal: Ein Bilanzverlust von über 1,2 Millionen Euro ist bei einer kleinen Gesellschaft wie dieser kein Pappenstiel. Dazu kommt, dass 6,4 Millionen Euro als Ausleihung an verbundene Unternehmen verbucht sind. Das heißt, das Geld ist im Konzern verschoben worden, die Rückzahlungsfähigkeit dieser Unternehmen bleibt völlig unklar. Wenn diese Gesellschaften scheitern, ist das Geld schlichtweg weg.

Redaktion: Auch der Hinweis auf die Anleihen fällt ins Auge – fast 3 Millionen Euro, mit einer Laufzeit von 1 bis 5 Jahren. Was bedeutet das für potenzielle Anleger?

Linnemann: Das ist ein wichtiger Punkt. Anleger investieren also in ein Unternehmen, das selbst in hohem Maße fremdfinanziert ist. Die Anleihegläubiger stehen dabei im Rang vor den Eigenkapitalgebern. Sollte es zu einer Insolvenz kommen, werden diese zuerst bedient – wenn überhaupt etwas da ist. Für Kleinanleger kann das den Totalverlust bedeuten.

Redaktion: Was halten Sie von der Tatsache, dass eine selbstschuldnerische Bürgschaft über 2,1 Millionen Euro für eine Tochtergesellschaft besteht?

Linnemann: Das ist aus rechtlicher Sicht ein dicker Risikofaktor. Eine solche Bürgschaft bedeutet: Sollte die Tochtergesellschaft GEPSENIX 1 ENERGY GmbH ihre Schuldverschreibungen nicht bedienen können, haftet GEPVOLT SE mit ihrem gesamten Vermögen. Im Klartext: Auch dieses Geld könnte für Anleger verloren sein.

Redaktion: Was raten Sie potenziellen Investoren?

Linnemann: Genau hinsehen, kritisch hinterfragen und unabhängigen rechtlichen oder steuerlichen Rat einholen. Wer sich engagieren möchte, sollte sich bewusst sein: Das ist kein Sparkonto mit sicherer Verzinsung, sondern ein Hochrisikoinvestment. Im schlimmsten Fall ist das investierte Geld komplett verloren. Das wird im Prospekt zwar auch erwähnt, doch viele überlesen das oder unterschätzen es.

Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Linnemann.

Linnemann: Gern geschehen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Interviews

Interview: „Behörden fordern niemals Garantiezahlungen“ – Rechtsanwalt Niklas Linnemann zur aktuellen BaFin-Warnung

Die BaFin warnt aktuell gleich vor mehreren Betrugsmaschen: einer gefälschten „Garantieerklärung“ im...

Interviews

„Online-Betrüger operieren grenzenlos“

Rechtsanwalt Niklas Linnemann über aktuelle FMA-Warnungen und die Risiken für deutsche Anleger...

Interviews

„Identitätsdiebstahl ist kein Kavaliersdelikt“

Rechtsanwalt Maurice Högel über aktuelle BaFin-Warnungen, Gefahren für Anleger und was Betroffene...