Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat heute das erstinstanzliche Urteil wegen Untreue und Geschenkannahme gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser (ehemals FPÖ, später parteilos) in der BUWOG-Affäre bestätigt, das Strafmaß jedoch auf vier Jahre Freiheitsstrafe gesenkt. Grasser war im Jahr 2020 vom Wiener Straflandesgericht ursprünglich zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
Auch im Fall von Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger nahm der OGH eine Strafreduktion vor und setzte das Strafmaß auf dreieinhalb Jahre fest. Die Vorsitzende des OGH-Senats, Christa Hetlinger, erklärte bei der Urteilsverkündung, dass die Verfahren rund um die BUWOG-Privatisierung und das Bauprojekt Terminal Tower Linz nun rechtskräftig abgeschlossen seien. Die Anklagepunkte gegen Grasser wegen angeblicher Beweismittelfälschung wurden vom OGH aufgehoben.
Die vom Verteidigungsteam ausführlich vorgebrachten Einwände gegen das Verfahren – unter anderem behauptete Verfahrensfehler und eine angebliche Befangenheit der erstinstanzlichen Richterin Marion Hohenecker – wies der OGH zurück. Laut dem Höchstgericht habe kein unfaires Verfahren stattgefunden. Die Kritik an der Unparteilichkeit der ersten Instanz sei unbegründet.
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