Die österreichische Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf vorgestellt, der das Tragen von Kopftüchern an Schulen für Mädchen unter 14 Jahren untersagen soll. Ziel sei es, junge Mädchen vor religiösem oder familiärem Druck zu schützen und ihre persönliche Freiheit zu stärken.
Begründung der Regierung
Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) erklärte, das Kopftuch sei kein bloßes Kleidungsstück, sondern symbolisiere in vielen Fällen die Unterordnung von Mädchen und Frauen:
„Das Kopftuch schränkt die Freiheit von Mädchen ein und ist damit ein klares Zeichen von Unterdrückung.“
Die Regierung betont, dass es ihr nicht um ein generelles Verbot religiöser Symbole gehe, sondern gezielt um den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer besonders prägenden Lebensphase befänden.
Gesetzgebungsverfahren
Der Entwurf muss noch im österreichischen Parlament beraten und beschlossen werden. Sollten die Regierungsfraktionen geschlossen zustimmen, gilt eine Mehrheit als sicher. Dennoch ist mit Widerstand aus der Opposition und von zivilgesellschaftlichen Gruppen zu rechnen.
Rückblick: Verfassungsgerichtshof kippte früheres Verbot
Bereits 2019 war in Österreich ein Kopftuchverbot an Grundschulen eingeführt worden. Der Verfassungsgerichtshof erklärte dieses Gesetz jedoch im Jahr 2020 für verfassungswidrig. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damals mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung, da das Gesetz in erster Linie muslimische Mädchen betraf und somit diskriminierend wirke.
Politische Debatte
Die geplante Neuregelung dürfte eine breite gesellschaftliche und politische Diskussion auslösen. Befürworter sehen in dem Verbot einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von Mädchen und zur Förderung von Integration. Kritiker hingegen warnen vor einer Stigmatisierung muslimischer Schülerinnen und einem möglichen Eingriff in die Religionsfreiheit.
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