Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Öffentliche Bekanntmachung einer Anhörung vor Untersagung des öffentlichen Angebots der MABEWO HOLDING SE von eigenen Aktien nach § 18 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 Wertpapierprospektgesetz i. V. m. Artikel 3 der Verordnung (EU) 2017/1129 nebst Zwangsgeldandrohung
vom 23.04.2025
WA 31-Wp 7111/00020#00006
Gemäß § 4h Abs. 2 i. V. m. § 4 h Abs. 3 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird das Anhörungsschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der
MABEWO HOLDING SE
Rue de Bitbourg 98
1273 Luxemburg
LUXEMBURG
durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Anhörung vor Erlass der Untersagungsverfügung nebst Zwangsgeldandrohung erfolgt nach
§ 4h Abs. 2 i. V. m. § 4h Abs. 3 FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse der MEBEWO HOLDING SE außerhalb des Geltungsbereiches des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter mit Sitz im Inland benannt wurde.
Das Anhörungsschreiben gilt gem. § 4h Abs. 3 i. V. m. § 4h Abs. 2 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt.
Ich weise darauf hin, dass die Zustellung der Anhörung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das vollständige Anhörungsschreiben vom 23.04.2025 mit dem Geschäftszeichen WA 31-Wp 7111/00020#00006 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden.
Frankfurt am Main, den 23.04.2025
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Auftrag
Höhlein
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