Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Öffentliche Bekanntmachung einer Untersagung des öffentlichen Angebotes von
Wertpapieren nach § 18 Abs. 4 Nr. 1 des Wertpapierprospektgesetzes i. V. m. Artikel 3
der Verordnung (EU) 2017/1129
vom 22.06.2022
Gemäß § 4h Abs. 2 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird die Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der
L8 Holdings Ltd.
-Director-
2102-58 Keefer Place
BC V60B Vancouver
Kanada
öffentlich zugestellt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Untersagung erfolgt nach § 4h Abs. 2 FinDAG im Bundesanzeiger, da kein Zustellungsbevollmächtigter im Inland benannt und die Geschäftsadresse der L8 Holdings Ltd, 2102-58 Keefer Place, BC V60B Vancouver, Kanada, postalisch nicht zu erreichen ist.
Der Bescheid gilt gemäß § 4h Absatz 2 Satz 1 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt.
Ich weise darauf hin, dass die öffentliche Zustellung der Untersagung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn oder Frankfurt am Main erhoben werden.
Der Bescheid vom 22.06.2022 mit dem Geschäftszeichen WA 55-Wp 7111-2021/0040 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden.
Frankfurt am Main, den 22.06.2022
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Auftrag
Thomas Höhlein
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