Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Öffentliche Bekanntmachung eines Auskunfts- und Vorlageersuchens gem. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Vermögensanlagengesetz nebst Zwangsgeldandrohung
vom 10.03.2025
WA 31-Wp 7105/00038#00004
Gemäß nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) wird das Auskunfts- und Vorlageersuchen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der
Grüne Sachwerte GmbH
Mörfelder Landstraße 13
63225 Langen
durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Die öffentliche Bekanntmachung des Auskunfts- und Vorlageersuchens nebst Zwangsgeldandrohung erfolgt nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwZG im Bundesanzeiger, da die Grüne Sachwerte GmbH als juristische Person zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet ist und eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter der Anschrift des Geschäftsführers möglich ist.
Das Auskunfts- und Vorlageersuchen gilt gem. § 10 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Ich weise darauf hin, dass die Zustellung des Auskunfts- und Vorlageersuchens Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das vollständige Auskunfts- und Vorlageersuchen vom 10.03.2025 mit dem Geschäftszeichen WA 31-Wp 7105/00038#00004 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden.
Frankfurt am Main, den 02.04.2025
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Auftrag
Höhlein
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