Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtÖffentliche Bekanntmachung einer Anhörung vom 05.11.2025Gemäß § 4h Abs. 2 i. V. m. § 4 h Abs. 3 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird das Anhörungsschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der
durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die öffentliche Bekanntmachung der Anhörung vor Erlass eines Bescheides der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgt nach § 4h Abs. 2 i. V. m. § 4h Abs. 3 FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse der BLOOH Solution Ltd. mit Sitz in Kanada außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde. Die Anhörung vor Untersagung gilt gemäß § 4h Abs. 3 i. V. m. § 4h Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4h Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt. Ich weise darauf hin, dass die öffentliche Zustellung der Anhörung vor Untersagung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Die vollständige Anhörung vom 03.11.2025 mit dem Geschäftszeichen WA 31-Wp 7111/00020#00028 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden.
Frankfurt am Main, den 05.11.2025 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Im Auftrag Höhlein |
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