Der Oberste Gerichtshof der USA hat am 2. März entschieden, dass Eltern darüber informiert werden müssen, wenn ihr Kind in der Schule seinen Namen oder die verwendeten Pronomen ändert. Damit setzte das Gericht kalifornische Regelungen außer Kraft, die Schulen untersagten, Lehrkräfte zur Benachrichtigung der Eltern zu verpflichten.
In einer nicht namentlich unterzeichneten Mehrheitsentscheidung betonten die Richter, nach gefestigter Rechtsprechung liege die Hauptverantwortung für „Erziehung und Bildung von Kindern“ bei den Eltern – nicht beim Staat. Dazu gehöre auch das Recht, nicht von Entscheidungen ausgeschlossen zu werden, die die psychische Gesundheit des eigenen Kindes betreffen.
Die drei liberalen Richterinnen und Richter des Gerichts widersprachen der Entscheidung.
Kritik an „übereilter“ Entscheidung
Richterin Elena Kagan kritisierte die konservative Mehrheit scharf. Der Fall werfe neue und kontroverse Rechtsfragen auf und befinde sich noch in einem frühen Stadium des Verfahrens. Dennoch habe das Gericht im Eilverfahren entschieden, ohne die üblichen umfassenden Schriftsätze und mündlichen Anhörungen abzuwarten.
„Das Gericht ist ungeduldig“, schrieb Kagan. „Es weiß bereits, was es denkt, und besteht darauf, alles schnell zu erledigen.“
Richterin Amy Coney Barrett widersprach in einer zustimmenden Stellungnahme, der sich auch Chief Justice John Roberts und Richter Brett Kavanaugh anschlossen. Ziel der Mehrheit sei es gewesen, mögliche Nachteile für Eltern während eines langwierigen Rechtsstreits zu verhindern. Nach der kalifornischen Regelung könnten Eltern möglicherweise über Jahre hinweg von wichtigen Entscheidungen ausgeschlossen werden.
Zugleich stellte die Mehrheit klar, der Staat könne weiterhin Kinder vor ungeeigneten Eltern schützen – etwa durch Anwendung von Kinderschutzgesetzen oder im Extremfall durch Herausnahme eines Kindes aus dem Elternhaus.
Hintergrund: Kaliforniens Regelung
Kalifornien hatte 2024 als erster Bundesstaat Schulbezirken untersagt, Lehrkräfte zur Benachrichtigung der Eltern zu verpflichten, wenn ein Kind seine Geschlechtsidentität ändert. Ziel war es, transidente und geschlechtsnonkonforme Schüler vor einem unfreiwilligen „Outing“ zu schützen.
Vier Elternpaare sowie vier Lehrkräfte, vertreten durch eine katholische Rechtsorganisation, klagten dagegen. Sie argumentierten, der Staat zwinge Schulen faktisch dazu, Informationen über die Geschlechtsidentität von Kindern vor den Eltern geheim zu halten. Das verletze die verfassungsmäßigen Rechte von Eltern und Lehrern.
Ein Elternpaar gab an, nicht darüber informiert worden zu sein, dass ihre Tochter in der Mittelschule über Monate hinweg als Junge behandelt worden sei. Andere Eltern erklärten, Lehrkräfte hätten sie über die Anrede ihrer Tochter in der Schule bewusst falsch informiert.
Unterschiedliche Urteile in unteren Instanzen
Im Dezember hatte der Bundesrichter Roger Benitez in San Diego entschieden, Eltern hätten ein verfassungsmäßiges Recht darauf, informiert zu werden, wenn ihr Kind in der Schule „Geschlechtsinkongruenz“ äußert. Er untersagte Pädagogen zudem, Informationen über eine soziale Transition absichtlich vor Eltern zu verbergen.
Das Berufungsgericht des 9. Bundesgerichtsbezirks setzte diese Anordnung jedoch vorläufig außer Kraft. Es argumentierte, die Entscheidung des Richters sei zu weitgehend und beruhe wahrscheinlich auf einer falschen Auslegung des verfassungsrechtlichen Elternrechts.
Die Kläger wandten sich daraufhin im Eilverfahren an den Supreme Court und verwiesen auf eine Entscheidung aus dem Jahr 2025, in der das Gericht Eltern das Recht zugesprochen hatte, ihre Kinder vom Unterricht fernzuhalten, wenn dort Bücher mit LGBTQ+-Themen gelesen wurden.
Politisch und gesellschaftlich umstritten
Der Umgang von Schulen mit transidenten Schülerinnen und Schülern sorgt landesweit für intensive Debatten. Während Elternrechte und religiöse Erziehung in den Vordergrund gestellt werden, verweisen Befürworter der kalifornischen Regelung auf den Schutz besonders vulnerabler Kinder.
Kaliforniens Generalstaatsanwalt Rob Bonta argumentierte, es handle sich um komplexe Abwägungsfragen zwischen Elterninteressen und dem Schutz transidenter Jugendlicher. Die Anordnung des unteren Gerichts lasse keinerlei Ausnahmen zu – selbst nicht in Fällen, in denen ein Kind bei Offenlegung seiner Geschlechtsidentität körperlicher oder psychischer Gewalt ausgesetzt sein könnte.
Mit seiner Entscheidung stärkt der Supreme Court vorerst die Informationsrechte der Eltern. Die grundsätzliche verfassungsrechtliche Klärung des Falls steht jedoch noch aus, da das Hauptverfahren weiterhin läuft.
Kommentar hinterlassen