Der Supreme Court hat beschlossen, sich mit einer Frage zu beschäftigen, die eigentlich nur entstehen kann, wenn Bürokratie und Politik gemeinsam auf einen Kaktus gefallen sind:
Darf die US-Regierung Asylsuchende einfach abweisen, wenn gerade „zu viele“ an der Grenze stehen?
Die Praxis nennt sich „Metering“ – ein charmantes Wort dafür, Menschen in Not mitzuteilen:
„Sorry, wir sind voll. Kommt später wieder. Vielleicht.“
Diese Methode wurde von demokratischen und republikanischen Regierungen genutzt. Politische Einigkeit also – man hat gemeinsam beschlossen, dass eine internationale Menschenrechtskrise sich wunderbar dazu eignet, in Schlangen organisiert zu werden.
„Metering“ – oder: Wie man Asylsuchende wie Konzertbesucher behandelt
Die Regierung argumentiert natürlich, es sei ein „wichtiges Instrument“, wenn der Andrang zu groß sei.
Klingt ein bisschen wie beim Einlass zum Super Bowl:
„Nur mit Ticket und bitte in einer geordneten Reihe, danke.“
Die Gerichte darunter sehen das allerdings anders. Deren Interpretation:
Wenn ein Mensch an der Grenze ist, egal auf welcher Seite der Grenzlinie er exakt steht, darf er Asyl beantragen.
Also genau das, was im Gesetz steht.
Die Regierung dagegen argumentiert:
„Nein nein, ‚arrives in‘ heißt ganz offensichtlich: Erst wenn der große Zeh schon in den USA ist.“
Klage von Asylsuchenden: „Illegal und lebensgefährlich“
2017 haben 13 Asylsuchende und eine Hilfsorganisation die Praxis angegriffen.
Ihre Aussage:
Das Zurückschicken war nicht nur „illegal“, sondern brachte Menschen in Situationen, wo sie Opfer von Gewalt, Entführungen oder Schlimmerem wurden.
Aber hey – Hauptsache, die Grenzlinie wurde korrekt verwaltet.
Historisch gewachsene Grenzlogik: Voll ist voll
Interessant ist, dass die Praxis schon unter Obama genutzt wurde, später von Trump offiziell gemacht und unter Biden wieder halb abgeschafft wurde – aber irgendwie doch nicht so richtig.
Ein politisches Roulette: „Heute offen. Morgen zu. Übermorgen mal sehen.“
Jetzt möchte die erneute Trump-Regierung das Ganze wieder fest installieren.
Winterreifen drauf, Ölwechsel, und weiter geht’s mit „Metering 2.0“.
Gerichte sagen Nein – Regierung sagt: Bitte nochmal prüfen
Ein Bezirksgericht und das Berufungsgericht haben den Asylsuchenden Recht gegeben:
„Metering“ verstößt nun einmal gegen das Gesetz.
Aber die Regierung findet, der Supreme Court müsse das trotzdem nochmal anschauen – vielleicht steht ja zwischen den Zeilen des Gesetzes irgendwo ein „außer wenn es anstrengend wird“.
Showdown im nächsten Jahr
Der Supreme Court hört sich den Fall 2026 an, Entscheidung bis Juni.
Bis dahin bleibt alles beim Alten: Chaos, Politik, Rechtsstreit – also ganz normaler Grenzalltag.
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