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Nutzlos-Veröffentlichung der BaFin

geralt (CC0), Pixabay
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Geschäftsleiter: BaFin spricht Verwarnungen aus

Die BaFin hat mit Bescheid vom 9. August 2022 zwei Geschäftsleiter eines ihrer Aufsicht unterstehenden Instituts wegen Verstößen gegen das Kreditwesengesetz (KWG), insbesondere § 25a Absatz 1 KWG, und gegen eine zur Durchführung des KWG erlassenen Verordnung verwarnt.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.

Die Bescheide sind seit dem 12. September 2022 bestandskräftig.

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