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Nun denn

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das erste Mordurteil zum Berliner Autoraserfall aufgehoben. Der Fall habe zwar den Ruf nach härtestmöglichen Strafen laut werden lassen, sei aber gleichwohl nicht als Mord oder vorsätzliche Tötung zu qualifizieren, entschied der BGH heute in Karlsruhe. Die beiden jungen Angeklagten machten sich demnach lediglich der fahrlässigen Tötung strafbar.

Die zur Tatzeit 24 und 26 Jahre alten Angeklagten waren Anfang 2016 nachts mit Geschwindigkeiten von bis zu 170 km/h um die Wette über den Berliner Kurfürstendamm und auch über mehrere rote Ampeln gerast. An einer Ampelkreuzung erfasste einer dabei ein anderes Auto, dessen 69-jähriger Fahrer noch am Unfallort seinen Verletzungen erlag.

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