Startseite Allgemeines NS-Symbolik im Reichstag: AfD-Abgeordneter wegen Hitlergrußes angeklagt
Allgemeines

NS-Symbolik im Reichstag: AfD-Abgeordneter wegen Hitlergrußes angeklagt

LoboStudioHamburg (CC0), Pixabay
Teilen

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 60-jährigen Bundestagsabgeordneten der AfD erhoben. Hintergrund ist ein Vorfall im Reichstagsgebäude, bei dem der Politiker im Juni 2023 mutmaßlich einen Hitlergruß gezeigt haben soll. Nach Angaben der Ermittler habe er damit einen Parteikollegen im Garderobenbereich des Bundestages begrüßt.

Der Hitlergruß gilt in Deutschland als verfassungsfeindliches Symbol und ist nach dem Strafgesetzbuch verboten. Entsprechend schwer wiegt der Vorwurf – zumal sich der Vorfall im Zentrum des parlamentarischen Geschehens ereignet haben soll.

Immunität aufgehoben – Weg für Strafverfolgung frei

Damit die Staatsanwaltschaft Anklage erheben konnte, musste zunächst die parlamentarische Immunität des Abgeordneten aufgehoben werden. Dies geschah im Oktober 2025. Erst danach war eine strafrechtliche Verfolgung möglich. Der Name des Politikers wurde bislang nicht öffentlich genannt.

Ermittlungen wegen Verwendung verfassungswidriger Symbole

Gegenstand des Verfahrens ist der Verdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen dem Abgeordneten strafrechtliche Konsequenzen. Ob es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt und wie sich der Beschuldigte zu den Vorwürfen äußert, ist derzeit noch offen.

Politische Brisanz des Falls

Der Fall ist politisch hochsensibel. Ein strafrechtlich relevanter Hitlergruß innerhalb des Bundestagsgebäudes würde nicht nur juristische, sondern auch erhebliche politische und gesellschaftliche Auswirkungen haben. Er reiht sich ein in eine Serie von Vorfällen, bei denen AfD-Politiker wegen extremistischer Äußerungen oder Handlungen in den Fokus der Justiz geraten sind.

Fazit

Mit der Anklageerhebung setzt die Staatsanwaltschaft ein deutliches Zeichen: Auch Abgeordnete unterliegen dem Strafrecht, wenn der Verdacht besteht, verfassungsfeindliche Symbole oder Gesten zu verwenden. Der weitere Verlauf des Verfahrens dürfte mit großer Aufmerksamkeit verfolgt werden – weit über den Bundestag hinaus.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Universitätsklinikum Leipzig: Spitzenmedizin mit wirtschaftlichen Herausforderungen

Das Universitätsklinikum Leipzig (UKL) gehört zu den größten und traditionsreichsten Krankenhäusern in...

Allgemeines

Bericht: Steve Bannon suchte Austausch mit Jeffrey Epstein über Strategie gegen Papst Franziskus

Neu veröffentlichte Dokumente des US-Justizministeriums legen nahe, dass der frühere Trump-Berater Steve...

Allgemeines

Ende-Wer hatte die niedrigste Zustimmungsrate? Gallup beendet historische Präsidentenumfragen

Seit den 1930er-Jahren galten die Zustimmungswerte von US-Präsidenten als wichtiger Gradmesser für...

Allgemeines

US-Regierung streicht Anreiz für Start-Stopp-Systeme in Autos

Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump schafft eine bisherige Gutschrift für Autohersteller...