Die Nordische Leuchtröhrengesellschaft mbH mit Sitz in Kiel hat Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Das Amtsgericht Kiel hat daraufhin am 26. Februar 2025 um 18:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens
Um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage zu verhindern, wurde Rechtsanwalt Christian Krüger aus Kiel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters gültig. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen.
Hintergrund und nächste Schritte
Die Nordische Leuchtröhrengesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer Sabine Blöcker und Lars Epler, ist beim Amtsgericht Kiel unter HRB 204 KI registriert. Die genauen Gründe für die Insolvenz wurden nicht veröffentlicht.
Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich zeitnah über mögliche Ansprüche und das weitere Verfahren informieren. Die Möglichkeit einer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss besteht innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Kiel.
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