Startseite Allgemeines NoblewoodGroup Ruta 8, Vista Alegre, Colonia Independencia,5350 Paraguay – Bafin Untersagung
AllgemeinesSocial

NoblewoodGroup Ruta 8, Vista Alegre, Colonia Independencia,5350 Paraguay – Bafin Untersagung

geralt / Pixabay
Teilen

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Öffentliche Bekanntgabe
einer Untersagung des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen
nach § 18 Absatz 1 Nummer 2 des Vermögensanlagengesetzes

Vom 3. April 2019

Gemäß § 5 Absatz 1 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) in Verbindung mit § 41 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird hiermit folgende Verfügung gegenüber der

NoblewoodGroup
Ruta 8, Vista Alegre, Colonia Independencia,
5350 Paraguay

öffentlich bekannt gegeben:

1.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt der NoblewoodGroup in Deutschland die öffentlichen Angebote der Vermögensanlagen:

a)
Direktinvestment in Paulownia-Bäume,
b)
Direktinvestment in Australische Zeder,
c)
Direktinvestment in Mahagoni-Bäume

in Paraguay über den Kauf, die Pflege sowie die Verwertung der Edelholzbäume.

2.
Die Kosten des Verwaltungsverfahrens trägt die NoblewoodGroup.

Die öffentliche Bekanntgabe der Verfügung im Bundesanzeiger nach § 5 Absatz 1 Satz 2 VermAnlG erfolgt, da die NoblewoodGroup keine bevollmächtigte Person mit Sitz im Inland benannt hat, an die die Bekanntgabe erfolgen konnte.

Die öffentliche Bekanntgabe der Verfügung wird nach § 41 Absatz 4 Satz 1 VwVfG dadurch bewirkt, dass ihr verfügender Teil ortsüblich bekannt gemacht wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass die öffentliche Bekanntgabe Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Die vollständige Verfügung kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt, abgeholt oder eingesehen werden.
Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn oder Frankfurt am Main erhoben werden.

Vor Abholung des Bescheids ist Kontakt aufzunehmen mit Herrn Peter Baier, Telefon: 02 28/41 08-0

Frankfurt am Main, den 3. April 2019

Bundeanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Yoo Renner

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Zwischen Aufklärung und Erwartung – Zweifel an der Klarheit im DEGAG-Schreiben der Kanzlei Schiller & Gloistein

Im aktuellen Rundschreiben der Kanzlei Schiller & Gloistein vom 15. Januar 2026...

Allgemeines

FMTG-Invest: Urlaub trifft Rendite – solides Tourismusprojekt mit bekannten Chancen und klassischen Risiken

Mit dem neuen Crowdinvesting-Projekt für das geplante 5-Sterne Falkensteiner Beach Resort in...

Allgemeines

ProFem: Starker medizinischer Ansatz – aber Investoren brauchen Geduld und Vertrauen

Die ProFem GmbH positioniert sich mit ihrer Wandelanleihe als Vorreiterin in der...

Allgemeines

Tradition trifft Vision – aber wo bleibt der Beweis?

Ein Anlegerblick auf HMW Mobility und das Comeback einer Marke Mit großen...