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NoblewoodGroup: BaFin untersagt öffentliche Angebote von Vermögensanlagen

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NoblewoodGroup: BaFin untersagt öffentliche Angebote von Vermögensanlagen

Die BaFin hat Angebote der Vermögensanlagen in Deutschland über den Kauf, die Pflege sowie die Verwertung von Edelholzbäumen untersagt. Anbieter ist die NoblewoodGroup.

Die Untersagung umfasst die folgenden Direktinvestments in Paraguay:

  • Direktinvestment in Paulownia-,
  • Direktinvestment in Australische Zeder,
  • Direktinvestment in Mahagoni-Bäume.

Die Gesellschaft darf diese Vermögensanlagen nicht mehr zum Erwerb in Deutschland anbieten. Die BaFin hat der NoblewoodGroup am 3. April 2019 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt, diese Vermögensanlagen öffentlich in Deutschland anzubieten.

Die Untersagungen erfolgten, weil die NoblewoodGroup keine von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekte für diese Vermögensanlagen veröffentlicht hat, die die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthalten.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar. Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig.

Anmerkung der Redaktion:

Das dürfte den Herren vermutlich „kalt am Arsch“ vorbeigehen, denn schon nach dem letzten Hinweis der BaFin hätte man eigentlich die Angebote stoppen müssen. Da das aber leicht verdientes Geld von dummen Anlegern ist, was man da einnimmt, ist das den Herren dann egal. Ein Hoch auf unser Rechtssystem, wenn es um Verbote für solche Finanzanlagen geht. Du musst nur eine Adresse im Ausland haben und gut ist.

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