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Nicht zulässig

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Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit EU Recht vereinbar. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in einem Eilverfahren entschieden. Geklagt hatte der Münchner Internetprovider SpaceNet, der nun von der Pflicht zur anlasslosen Speicherung der öffentlichen IP-Adressen ausgenommen ist. Nun wird mit Spannung erwartet, wie sich die Bundesnetzagentur dazu verhält – denn ab 1. Juli 2017 müsste sie Verstöße gegen die Vorratsdatenspeicherung verfolgen.

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