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Nicht nur die Versicherungsgesellschaft „Neue Leben“ versucht sich verstärkenden Zinsschaden zu mildern – Verbraucherschützer setzen Unterlassung durch

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Es ist zu verstehen, wenn Versicherungsgesellschaften angesichts der niedrigen Zinssätze versuchen, sich von alten Verträgen mit Versicherungsnehmern von Kapitalversicherungen zu trennen. Selbst können sie nicht kündigen, aber Versicherungsnehmern Geschichten erzählen, wie günstig eine solche Versicherung doch sein „kann“. Dabei werden die Geschütze einer steuergünstigen Kündigung aufgebaut – zumal davon auszugehen ist, dass der wenig informierte Bürger „weiß“, dass die Kündigung von Versicherungsverträgen irgendwie nachteilige Auswirkungen hat bzw. haben kann.

Die Hannoversche Versicherungsgesellschaft „Neue Leben“ hat das versucht. Sie hat Schreiben an Kunden verschickt, nach denen Versicherungsnehmern alte Lebensversicherungsverträge steuergünstig kündigen können. Dabei haben sie auf den Hinweis verzichtet, dass dies nach 12 Jahren Laufzeit ohnehin möglich ist. Auf Nachteile einer Kündigung an die „Neue Leben“ wurde nicht hingewiesen.

Sie hat insbesondere auf den Hinweis verzichtet, dass hoch dotierte Verträge aus den Jahren vor 2005 eine deutlich höhere garantierte Verzinsung aufweisen als Finanzprodukte mit vergleichbarem Risikoprofil. Nach einer Kündigung vor Ende der Laufzeit hätte der Versicherungsnehmer auf diese Vorteile verzichtet. Ein Schelm, wer denkt, dass dies das Interesse der Versicherungsgesellschaft ist!

Dem aktuellen Garantiezins aller Versicherungsgesellschaften steht für das gesamte Kapital ein Ertrag von 0% oder darunter zu Gunsten der Versicherungskonten zur Verfügung. Wenn die Gesellschaften diese Differenz  abdecken müssen, entstehen zulasten der Gesamtkonten Verluste. Kündigen langjährige Versicherungsnehmer, können diese durch indirekten Verzicht auf die Schlussprämie die Perspektiven dieser Konten verbessern. Jede gekündigte Police bedeutet Entlastung für die Bilanzen.

Das finden Verbraucherschützer nicht gut – im vorliegenden Fall ein Hamburger Team für Verbraucher! Diese haben eine Unterlassungserklärung gegen die „Neue Leben“ durchgesetzt, mit der diesen untersagt wird, Schreiben dieser Art an Kunden zu richten, mit denen der Eindruck erweckt werden soll, dass die Kündigung ein lohnenswertes Angebot sei.

Richtig ist, dass die Schäden von der Versicherungsgesellschaft auf die Kunden verlagert werden sollen. Da konnte nur eine Abmahnung helfen. Dennoch musste im Nachhinein erkannt werden, dass auch andere Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen auf diese Idee gekommen sind. In den Führungsetagen wird nun darüber nachgedacht, wie eine Abmahnung zu vermeiden ist.

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