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Nicht nur beschließen sondern Umsetzen

ceparedonda (CC0), Pixabay
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Das Bundeskabinett hat eine Verschärfung der Ausweisungsregeln für Ausländer beschlossen, die terroristische Inhalte im Internet verbreiten. Gemäß diesem Beschluss soll künftig das Posten von eindeutig terrorverherrlichenden Beiträgen in sozialen Medien als Grund für eine Ausweisung ausreichen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte bei der Vorstellung des Beschlusses, dass es nicht um einzelne Likes oder Klicks gehe. Vielmehr ziele die Maßnahme auf Personen ab, die gezielt und wiederholt terroristische Taten gutheißen. Als Beispiel nannte sie Reaktionen auf die tödliche Messerattacke in Mannheim. Faeser unterstrich, dass Personen ohne deutschen Pass, die solche Inhalte verbreiten, nach Möglichkeit ausgewiesen und abgeschoben werden sollen.

Die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht wies jedoch auf potenzielle Schwierigkeiten bei der Umsetzung hin. Sie betonte, dass es für Laien oft nicht einfach zu erkennen sei, ob ein Inhalt tatsächlich als terroristisch einzustufen ist.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Kabinettsbeschluss nur der erste Schritt ist. Für eine effektive Umsetzung dieser Maßnahme sind noch weitere Schritte erforderlich:

1. Gesetzgebungsprozess: Der Beschluss muss noch durch den Bundestag und möglicherweise den Bundesrat gehen, bevor er Gesetzeskraft erlangt.

2. Klare Richtlinien: Es müssen präzise Kriterien entwickelt werden, die definieren, was als „eindeutig Terror-gutheißender Beitrag“ gilt.

3. Schulung von Behörden: Mitarbeiter der zuständigen Behörden müssen geschult werden, um die neuen Regelungen korrekt anzuwenden.

4. Technische Umsetzung: Es bedarf möglicherweise neuer technischer Lösungen zur Überwachung und Identifizierung problematischer Inhalte in sozialen Medien.

5. Rechtsschutz: Es muss sichergestellt werden, dass Betroffene angemessene rechtliche Möglichkeiten haben, gegen Ausweisungsentscheidungen vorzugehen.

6. Internationale Zusammenarbeit: Für erfolgreiche Abschiebungen ist oft die Kooperation mit den Herkunftsländern notwendig.

7. Evaluation: Die Wirksamkeit und mögliche unbeabsichtigte Folgen der Maßnahme sollten regelmäßig überprüft werden.

Nur wenn diese Schritte sorgfältig umgesetzt werden, kann der Kabinettsbeschluss seine beabsichtigte Wirkung entfalten und gleichzeitig rechtstaatliche Prinzipien gewahrt bleiben.

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