Frage: Frau Rechtsanwältin Bontschev, die BaFin warnt vor Festgeldangeboten im Namen eines bekannten Finanzunternehmens. Wie ordnen Sie diesen Fall ein?
Rechtsanwältin Bontschev:
Solche Fälle sehen wir leider immer häufiger. Kriminelle missbrauchen gezielt den Namen renommierter Finanzhäuser, um Vertrauen aufzubauen. Sie kopieren Logos, Internetauftritte und sogar E-Mail-Signaturen. Für Laien wirkt das absolut seriös. Juristisch sprechen wir hier von Identitätsdiebstahl und unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften.
Frage: Woran können Verbraucher erkennen, dass ein Angebot betrügerisch sein könnte?
Rechtsanwältin Bontschev:
Es gibt einige Warnsignale. Dazu gehören ungewöhnlich hohe oder garantierte Zinsen, die deutlich über dem Marktniveau liegen. Auch Zeitdruck – etwa mit dem Hinweis, das Angebot sei nur „heute gültig“ – ist typisch.
Ein weiteres Alarmzeichen ist die ausschließliche Kommunikation per E-Mail oder Messenger, ohne persönliche Beratung oder nachvollziehbare Unternehmensdaten. Außerdem sollte man immer prüfen, ob die angegebene E-Mail-Domain tatsächlich mit der offiziellen Internetseite des Unternehmens übereinstimmt.
Frage: Welche Rolle spielt die BaFin in solchen Fällen?
Rechtsanwältin Bontschev:
In Deutschland dürfen Bank- und Finanzdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Verbraucher sollten daher vor jeder Investition die Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen. Dort ist ersichtlich, ob ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist.
Fehlt diese Zulassung, sollte man sofort Abstand nehmen – unabhängig davon, wie professionell das Angebot wirkt.
Frage: Was raten Sie Menschen, die bereits Geld überwiesen haben?
Rechtsanwältin Bontschev:
Ganz wichtig: sofort handeln. Betroffene sollten unverzüglich ihre Bank kontaktieren und versuchen, die Überweisung zu stoppen oder rückgängig zu machen. Parallel dazu sollte Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Zudem kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein – insbesondere, ob Ansprüche gegen beteiligte Zahlungsdienstleister bestehen. In bestimmten Konstellationen können Banken oder Kontoführer haftbar gemacht werden, wenn Prüfpflichten verletzt wurden.
Frage: Wie können sich Anleger grundsätzlich schützen?
Rechtsanwältin Bontschev:
Erstens: Keine Investition ohne eigene Recherche.
Zweitens: Keine Überweisung auf ausländische Konten ohne gründliche Prüfung.
Drittens: Misstrauisch bleiben bei überdurchschnittlich hohen Renditeversprechen.
Und ganz wichtig: Niemals persönliche Dokumente oder Ausweiskopien leichtfertig per E-Mail versenden. Diese werden häufig für weitere Betrugsdelikte missbraucht.
Frage: Haben sich solche Betrugsmodelle verändert?
Rechtsanwältin Bontschev:
Ja, deutlich. Die Täter arbeiten heute hochprofessionell, oft international organisiert und mit täuschend echten Internetauftritten. Teilweise werden sogar gefälschte BaFin-Dokumente oder angebliche Garantieschreiben verschickt.
Deshalb sage ich immer: Vertrauen ist gut – Überprüfung ist besser.
Frage: Ihr wichtigster Rat in einem Satz?
Rechtsanwältin Bontschev:
Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das in der Regel auch.
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