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Neuregelung

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EU-Ausländer in Deutschland sollen künftig erst nach fünf Jahren Anspruch auf Sozialhilfe haben, wenn sie nicht arbeiten. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde gestern vom Bundestag beschlossen. Das soll verhindern, dass EU-Ausländer wegen Sozialleistungen nach Deutschland kommen oder diese während der Arbeitssuche beanspruchen können.

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