Startseite Allgemeines Neues Klagerecht für Verbraucherverbände
Allgemeines

Neues Klagerecht für Verbraucherverbände

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Verbraucherverbände erhalten künftig ein neues Instrument, um den Verbraucherschutz gerichtlich durchzusetzen, beispielsweise bei Skandalen wie den manipulierten Diesel-Abgas-Werten. Der Bundesrat billigte am 29. September 2023 die Novelle des Verbandsklagerechts, die der Bundestag im Juli verabschiedet hatte. Sie setzt eine entsprechende europäische Richtlinie in nationales Recht um.
Verbraucherschutz gegen unlautere Geschäftspraktiken

#Ziel der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz europaweit zu stärken, um verbraucherrechtswidrige Geschäftspraktiken von Unternehmen zu beenden und die gerichtliche Durchsetzung von Verbraucherinteressen zu beschleunigen: Neben den bereits bisher möglichen Unterlassungsklagen gibt es künftig die so genannten Abhilfeklagen. Durch gebündelte Klagen von Verbänden soll sich die Zahl der Individualklagen verringern und so Gerichte, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten.

-Neues Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
Das Verfahren für Abhilfeklagen, die es bisher im deutschen Recht nicht gibt, regelt ein neues Stammgesetz – das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Es integriert zudem die bereits bestehenden Regeln der Zivilprozessordnung zur Musterfeststellungsklage. Die EU-Vorgaben zur Unterlassungsklage werden durch Änderungen verschiedener weiterer bestehender Gesetze umgesetzt, unter anderem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Verlängerung für Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Der Bundestagsbeschluss verlängert zudem die Geltung des befristeten Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes bis zum 31. August 2024.

Rasches Inkrafttreten geplant
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zu Unterzeichnung zugeleitet. Es soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Plenarsitzung des Bundesrates am 29.09.2023

Impressum
Bundesrat | Presse und Kommunikation
11055 Berlin

Telefon: 030 18 9100-170 | E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Verantwortlich: Peter Wilke

Hinweise zum Datenschutz: www.bundesrat.de/datenschutz

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Target nimmt Frühstücksflocken mit künstlichen Farbstoffen aus dem Sortiment

Der US-Einzelhandelsriese Target will bis Ende Mai keine Frühstücksflocken mehr verkaufen, die...

Allgemeines

Iran greift auch Riad an

Saudi-Arabien hat iranische Angriffe auf sein Territorium bestätigt. Die Angriffe hätten sich...

Allgemeines

Was die geplante Warner-Bros-Übernahme für Streaming, Kinos und Nachrichten bedeuten könnte

Die geplante Übernahme von Warner Bros durch Paramount Skydance könnte Hollywood und...

Allgemeines

Eskalation im Nahen Osten: Dutzende Tote nach Angriffen in Iran und Raketenbeschuss in der Region

Die Gewalt im Nahen Osten hat sich dramatisch verschärft. Nach iranischen Angaben...