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Neuerung beim Verkauf einer Lebensversicherung

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Im Bereich der Lebensversicherungen gibt es einige Neuerungen. Eine wichtige davon ist, dass nach einem Verkauf einer Lebensversicherung die Auszahlungen bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mehr steuerfrei sein. Eine entsprechende Änderung sieht ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung nach Medienberichten vor. Begründung: Bisher sei die ausbezahlte Versicherungssumme bei Eintritt des Todesfalls nicht steuerpflichtig. Steuerpflichtig sei die Versicherungsleistung im Erlebnisfall. Durch den Verkauf einer Lebensversicherung verliere die Versicherung jedoch den Zweck der Risikovorsorge bei Eintritt des Versicherungsfalls. Das dürfte einige LV-Aufkäufer betreffen, deren Geschäftsmodel dadurch uninteressanter wird.

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