Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat drei neue Anbieter beziehungsweise Internetauftritte in ihre Warnliste aufgenommen. Für Anlegerinnen und Anleger sind die Hinweise relevant, weil sie auf mögliche Risiken bei nicht bewilligten oder nicht ausreichend geklärten Finanzangeboten hindeuten können. Eine Aufnahme in die Warnliste bedeutet jedoch nicht automatisch, dass ein Anbieter rechtswidrig handelt oder ein strafbares Verhalten vorliegt.
Nach den veröffentlichten Angaben betrifft einer der neuen Einträge Geldermann Advisors mit der Website geldermannadvisors.com. Der Anbieter nennt demnach eine Adresse in Fribourg, ist nach Darstellung der FINMA jedoch nicht im Schweizer Handelsregister eingetragen. Für Anleger ist dies ein wichtiges Warnsignal: Vor einer Zahlung sollte stets geklärt werden, welche juristische Person Vertragspartner ist, ob diese tatsächlich existiert und ob sie für die angebotenen Finanzdienstleistungen über die erforderliche Bewilligung verfügt.
Besonders aufmerksam sollten Anleger auch bei der Website montaria-sa.ch sein. Die FINMA weist ausdrücklich darauf hin, dass dieser Internetauftritt nicht mit der im Schweizer Handelsregister eingetragenen MontAria SA in Genf verbunden ist. Damit steht der Verdacht im Raum, dass der Name oder die Nähe zu einer tatsächlich existierenden Gesellschaft genutzt werden könnte, um Vertrauen zu schaffen. Eine strafrechtliche Bewertung ist damit allerdings nicht verbunden. Entscheidend ist, dass Anleger die gewarnte Website nicht mit der registrierten Gesellschaft verwechseln.
Ebenfalls neu auf der Warnliste steht die Cabinet Devalte Sàrl mit der Website devalte.ch. Anders als bei anderen Warnlisteneinträgen ist diese Gesellschaft nach den Angaben der FINMA im Handelsregister eingetragen. Das allein reicht jedoch nicht aus, um eine finanzmarktrechtliche Tätigkeit als zulässig einzuordnen. Eine Handelsregistereintragung belegt lediglich die gesellschaftsrechtliche Existenz, nicht aber eine Bewilligung für Bankgeschäfte, Vermögensverwaltung, Anlageberatung oder andere regulierte Finanzdienstleistungen.
Die FINMA macht grundsätzlich deutlich, dass ihre Warnliste Unternehmen und Personen umfasst, bei denen Hinweise auf eine möglicherweise bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne erforderliche Zulassung bestehen können. Die Aufnahme in die Liste ist daher als Risikohinweis zu verstehen, nicht als abschließende rechtliche oder strafrechtliche Feststellung.
Anleger sollten bei allen drei Fällen besondere Vorsicht walten lassen. Dazu gehört, keine Zahlungen auf ausländische oder schwer nachvollziehbare Konten zu leisten, keine Ausweisdokumente ungeprüft zu übermitteln und keine Fernwartungssoftware zu installieren. Vor einer Investition sollte geprüft werden, ob der Anbieter im jeweiligen Aufsichtsregister geführt wird und ob die Kontaktdaten mit offiziellen Registerangaben übereinstimmen.
Neben den Schweizer Warnhinweisen gab es auch in Österreich eine neue aufsichtsrechtliche Mitteilung. Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA teilte mit, dass sie dem Antrag der FSG Sustainable GmbH auf Erweiterung ihrer bestehenden Konzession als Wertpapierfirma stattgegeben hat. Dabei handelt es sich nicht um eine Warnung und auch nicht um eine Sanktion. Aus einer Konzession oder deren Erweiterung folgt allerdings keine Empfehlung der Aufsicht und keine Garantie für die Wirtschaftlichkeit oder Sicherheit einzelner Anlageprodukte.
Für Deutschland und Liechtenstein ergaben sich im geprüften Zeitraum keine neuen, belastbar belegten und unmittelbar anlegerrelevanten Warn-, Gerichts-, Ermittlungs- oder Insolvenzmeldungen.
Aus Anlegerschutzsicht liegt der Schwerpunkt damit aktuell klar auf den neuen FINMA-Warnlisteneinträgen. Besonders berichtenswert ist der Fall montaria-sa.ch, weil die FINMA ausdrücklich klarstellt, dass die Website nicht mit der registrierten MontAria SA aus Genf verbunden ist. Gerade solche Konstellationen sind für Anleger riskant, weil sie auf den ersten Blick seriös wirken können, tatsächlich aber eine genaue Prüfung von Domain, Gesellschaft, Registerdaten und Aufsichtserlaubnis erforderlich machen.
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