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Neue Regeln im Straßenverkehr

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Zahlreiche Änderungen im Straßenverkehrsrecht stehen am 24. November 2023 zur Abstimmung im Bundesrat: Die Länder beraten abschließend über einen Bundestagsbeschluss zum Straßenverkehrsgesetz, der die Ermächtigungsgrundlage für Änderungen der Straßenverkehrsverordnung bildet – diese hatte die Bundesregierung im Oktober beschlossen. Beide Vorlagen können nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten.

Klima- und Gesundheitsschutz als wichtige Ziele

Länder und Kommunen sollen künftig mehr Entscheidungsspielräume erhalten: Sie dürfen bei ihren Anordnungen auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen – bisher lag der Fokus straßenverkehrsrechtlicher Entscheidungen primär auf der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.

Mehr Tempo-30-Anordnungen

Behörden können künftig einfacher Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 anordnen, zum Beispiel beim so genannten Lückenschluss zwischen zwei schon vorhandenen Tempo-30-Strecken, vor Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen sowie Zebrastreifen. Dies schließt Tempolimits auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtstraßen ein.

Mehr Spielraum erhalten die Behörden zudem beim Bewohnerparken, der Anordnung von Sonderfahrstreifen für neue umweltfreundliche Mobilitätsformen – etwa elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, Busspuren, Rad- oder Fußverkehrsflächen.

Notbremsassistenten auch für mittelgroße Lkw

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen Notbremsassistenzsysteme künftig nicht mehr ausschalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

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