Startseite Allgemeines NCI New Capital Invest Oil & Gas USA Asset Management GmbH – Insolvenz
Allgemeines

NCI New Capital Invest Oil & Gas USA Asset Management GmbH – Insolvenz

Teilen

In dem Verfahren über den Antrag d. NCI New Capital Invest Oil & Gas USA Asset Management GmbH, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, vertreten durch den Geschäftsführer Hartwieg Malte Andre, geboren am 16.12.1972Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 190061
– Schuldnerin –
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen
wird am 09.10.2014 um 15:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs.
2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann,
Unterer Anger 3, 80331 München, Telefon: +49(89)5480330, Telefax: +49(89)548033111.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht –

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Ehemaliger FBI-Chef Robert Mueller gestorben

Der frühere FBI-Direktor und Sonderermittler Robert Mueller ist im Alter von 81...

Allgemeines

Life Forestry: Neue Chance oder wieder ein Risiko?

Viele Anleger von Life Forestry haben gerade eine E-Mail bekommen. Darin steht:...

Allgemeines

Bericht: Taliban-Mitglied soll afghanische Botschaft in Berlin führen

Ein Mitglied der islamistischen Taliban soll künftig die afghanische Botschaft in Berlin...

Allgemeines

Kritische und faire Analyse des Konzernabschlusses 2023 von Neways Electronics (

Gesamtbewertung (kurz) Der Abschluss zeigt operatives Wachstum und eine deutliche Ergebnisverbesserung, gleichzeitig...