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Nachrangdarlehen der FuBus nicht versichert in der Vermögensschadenshaftpflicht?

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Ist dem so, dann wäre das für die Vermittler der Fubus eine Hiobsbotschaft am Sonntag. Noch im Jahre 2013 hatte die FuBus KGaA  ab Juli 2013 Nachrangdarlehen vertrieben. Nachrangdarlehen sind bzw. waren aber keine Finanzinstrumente im Sinne des KWG. Wir erinnern uns aber daran, dass der nach dem Bekanntwerden des Skandals der dann amtierende Vorstand Sven S. unmittelbar nach dem Skandal die vertraglich gebundenen Vermittler angeschrieben und pauschal mitgeteilt hat, dass für deren Tätigkeit eine Vermögensschadenshaftpflicht bestanden haben soll. Das zugunsten des Haftungsdachs, die angeblich auch bezahlt wurde. Nun haben wir gerüchteweise erfahren, dass sich die Allianz hinsichtlich der FuBus-NRD, da diese keine Finanzinstrumente waren, wohl ablehnend geäußert haben soll.

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