Der Tod der 16-jährigen Liana K. am Bahnhof Friedland hat bundesweit Entsetzen ausgelöst. Am Donnerstag informierten das Innen- und das Justizministerium im niedersächsischen Landtag über den Fall – und gaben Einblicke in die umstrittenen Entscheidungen, die im Vorfeld getroffen wurden.
Verdacht: Jugendliche gegen Güterzug gestoßen
Die Schülerin, die 2022 mit ihrer Familie aus der Ukraine geflüchtet war, kam Mitte August ums Leben, nachdem sie von einem Güterzug erfasst wurde. Ein 31-jähriger Mann, ein abgelehnter Asylbewerber, steht unter Verdacht, sie absichtlich auf die Gleise gestoßen zu haben. Gegenwärtig befindet er sich im Maßregelvollzug der Psychiatrie in Moringen.
Fragen zur Abschiebehaft
Besonders im Fokus: Warum befand sich der Tatverdächtige nicht längst in Abschiebehaft?
Susanne Graf, Leiterin der Abteilung Migration im Innenministerium, schilderte den Abgeordneten die Chronologie: Der Mann sei seit 2022 in Deutschland, seit März 2025 sei seine Abschiebung nach Litauen möglich gewesen. Doch er sei zeitweise für die Behörden nicht greifbar gewesen.
Kurz vor der Tat habe die Landesaufnahmebehörde beim Amtsgericht Hannover Abschiebehaft beantragt. Dieser Antrag sei jedoch abgelehnt worden – trotz Nachreichens zusätzlicher Argumente. „Wir haben alle Tatsachen vorgetragen, die eine Haft hätten begründen können“, sagte Graf. Man habe dennoch auf eine Beschwerde verzichtet, weil die Erfolgsaussichten als gering eingeschätzt worden seien.
Konsequenzen aus dem Fall
Das Innenministerium kündigte an, zusammen mit dem Justizministerium ein neues Muster für Anträge auf Abschiebehaft zu erarbeiten. Ziel sei es, künftig präzisere und rechtssicherere Begründungen für den Haftgrund „Fluchtgefahr“ vorzulegen. „Es geht darum, aus diesem tragischen Fall die richtigen Lehren zu ziehen“, betonte Graf.
Politische Debatte über Verantwortung
Der Fall Liana K. hat nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine politische Dimension. Kritiker werfen den Behörden Versagen vor und fordern schärfere Maßnahmen, um ausreisepflichtige Straftäter konsequenter in Haft zu nehmen. Die Landesregierung wiederum verweist auf die bestehenden rechtlichen Hürden und mahnt zu differenzierter Betrachtung.
Fest steht: Der Tod der Jugendlichen hat eine bundesweite Debatte über Sicherheit, Migration und Abschiebeverfahren neu entfacht – und den Druck auf Politik und Justiz deutlich erhöht.
Dass die Polizei erst fünf Tage nach diesem furchtbaren Vorfall bei der ukrainischen Mutter zum Gespräch erschien, ist bestenfalls unprofessionell. Die Mutter fühlte sich mit ihren berechtigten Zweifeln von Behörden, Medien und der Polizei nicht ernst genommen. Selbst wenn die Polizei zu 95 Prozent von einem Unfall oder Suizid des Mädchens ausging und nur zu 5 Prozent von Mord, hätte sie wegen diesen 5 Prozent sofort zur Mutter gehen müssen, um von ihr Informationen zur Aufklärung zu erhalten. Es ist unerträglich, dass Ukrainer vor Tod und Mord in ihrem Land bei uns Schutz suchen und dann in Deutschland ermordet werden. Denke hier auch an die beiden jungen ukrainischen Basketballspieler, die in Oberhausen erstochen wurden. Die Mutter fürchtet nun, der Täter kommt nun zur „Erholung“ in die Psychiatrie, wie leider oft bei uns. Letztedlich ist aber jeder Mörder irgendwie psychisch krank und man könnte dann den Strafvollzug gleich ganz abschaffen.