Allgemeines

Na dann

Teilen

Die E-Mail-Affäre verfolgt die US-Demokratin Hillary Clinton auch in der heißen Wahlkampfphase weiter. Ein Bundesrichter in Washington ordnete an, dass die Präsidentschaftskandidatin schriftlich unter Eid darüber Auskunft gibt, warum sie als Außenministerin dienstliche E-Mails über einen privaten Server verschickte und empfing.

Richter Emmet Sullivan gab damit einem Antrag der konservativen Organisation Judicial Watch statt. Die Gruppe darf zudem einen ranghohen Beamten im Außenministerium befragen, der zwei ihm unterstellte Mitarbeiter angewiesen hatte, Clintons E-Mail-Praxis nicht zu hinterfragen

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Verzeichnis Unternehmen die Insolvenzverfahren beantragt hatten, welches aber mangels Masse nicht durchgeführt werden konnte

24.03.2026 2 IN 779/25 — Pforzheim — Kleintierzüchterverein C30 Dillweißenstein e.V. —...

Allgemeines

Teleshopping-Sender Channel 21 in finanziellen Schwierigkeiten – vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet

Die Channel 21 GmbH aus Hannover steht vor erheblichen wirtschaftlichen Problemen. Das...

Allgemeines

Insolvenzverfahren eröffnet: ABUscon GmbH aus Kamp-Lintfort unter vorläufiger Verwaltung

Das Amtsgericht Kleve hat über das Vermögen der ABUscon GmbH aus Kamp-Lintfort...

Allgemeines

Katastrophale Überschwemmungen auf Hawaii: Hunderte gerettet, Lage bleibt angespannt

Schwere Sturzfluten haben die Hawaii-Insel Oʻahu getroffen und zu großangelegten Rettungseinsätzen sowie...