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Der syrische Machthaber Baschar al-Assad wird sich bei der Präsidentenwahl am 3. Juni lediglich gegen zwei Kandidaten bewähren müssen. Neben Assad seien nur Maher al-Hajjar und Hassan Abdellah al-Nuri zur Wahl zugelassen worden, teilte der Sprecher des Verfassungsgerichts heute mit. Alle anderen Bewerber hätten die notwendigen juristischen und verfassungsrechtlichen Kriterien nicht erfüllt.

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