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Muss der AWD in die Haftung gehen?AWD wehrt sich!

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Es geht um einen 3-stelligen Millionenbetrag, wenn die Vorwürfe stimmen. Es geht um Vertriebsprovisionen aus dem Jahre 2000, unmittelbar vor dem Börsengang des AWD. Hier soll der AWD über Tochterfirmen vereinzelt bis zu 22% Provisionen kassiert haben ohne die Kunden darüber zu informieren.Der AWD äussert sich in einer Pressemitteilung dazu.
Zu dem NDR-Bericht über angeblich zu hohe Provisionszahlungen, die AWD vor mehr als zehn Jahren für die Vermittlung einiger Geschlossener Fonds erhalten haben soll, stellen wir fest:

AWD hat den Themenkomplex des NDR, bestehend aus neun Fragen, fristgerecht innerhalb von 24 Stunden umfassend beantwortet. Dabei handelt es sich bei allen genannten Fällen um Vorgänge, die zehn Jahre alt und älter sind. Der Vorwurf, AWD habe für die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen „mehr als 15 Prozent Provision erhalten“, ist falsch.

Unabhängig von der NDR-Berichterstattung geht AWD gegen solche unwahren Behauptungen vor. Mehrere bereits erlassene, jedoch noch nicht rechtskräftige, Einstweilige Verfügungen deutscher Gerichte bestätigen die Rechtsposition von AWD. Um Transparenz in der Frage der Provisionszahlungen zu schaffen, hat AWD diese Dokumente nun auf seiner Homepage veröffentlicht.

Darin werden die unwahren Behauptungen untersagt, AWD habe für die Vermittlung diverser Fondsbeteiligungen über 15 Prozent Provision erhalten.

Für unsere Kunden haben wir unter (05 11) 90 20-43 23 eine Infohotline (Mo. – Fr. 09:30 – 18:00 Uhr) eingerichtet.

Bei Presseanfragen:
AWD Holding AG
Konzern-Kommunikation
Telefon: +49 (0) 511 90 20-56 70
Fax: +49 (0) 511 90 20-53 30
AWD-Platz 1, D-30659 Hannover
E-Mail: Presse@AWD.de

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