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M/S „Helma“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.KG -jeden Tag eine Neue

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Insolvenzeröffnung bei einem Schiffsfonds. Es ist einfach Unglaublich der Niedergang in dieser Branche.

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M/S „Helma“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.KG (Registergericht: Amtsgericht Kiel HRA 6333 KI), Rathausallee 70, 22846 Norderstedt, eingetragener Sitz: Norderstedt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helma Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Kovalev
wurde am 06.01.14, 12.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg.

Forderungen und Rechte sind gemäß § 28 Abs. 1, 2 InsO bis zum 28.02.14 beim Ver-walter anzumelden.
Termin zur ersten Gläubigersammlung und allgemeiner Prüfungstermin: 28.03.14, 9.45 Uhr, Saal B des Amtsgerichts Norderstedt, Rathausallee 80, 22846 Norderstedt.

Tagesordnung:
1. Bericht des Insolvenzverwalters;
2. Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens;
3. Entscheidung über die Einsetzung oder die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
4. Entscheidung über die Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO);
5. Entscheidung über Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 3 InsO);
6. Entscheidung über die in §§ 149, 159 bis 163 InsO bezeichneten Gegenstände (insbesondere Zustimmung zu Rechtsstreitigkeiten mit erheblichem Streitwert, Betriebsveräußerung);
7. Forderungsprüfung.

An die Gläubiger ergeht folgender Hinweis: Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu den vom Verwalter für erforderlich gehaltenen Maßnahmen als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Norderstedt, 6.1.2014
Amtsgericht Norderstedt
– Insolvenzgericht –
– 66 IN 217/13 –

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