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Morgan Wealth Management GmbH: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

00luvicecream (CC0), Pixabay
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Die BaFin weist gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) darauf hin, dass die Morgan Wealth Management GmbH, Berlin, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Der Inhalt auf der unternehmenseigenen Website morganwealthmanagement.de sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Morgan Wealth Management GmbH unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Das Unternehmen steht in keiner Verbindung zu J.P. Morgan Chase oder Morgan Stanley.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Internetseite sowohl Warnhinweise zu unerlaubt tätigen Unternehmen als auch konkrete Maßnahmen, die sie ihnen gegenüber angeordnet hat.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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