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Milliardenschaden durch manipulierte Dieseltechnik: Betrugsurteile im Diesel-Skandal endgültig bestätigt

geralt (CC0), Pixabay
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Die strafrechtliche Aufarbeitung des sogenannten Diesel-Skandals hat einen weiteren endgültigen Abschluss gefunden. Die Verurteilungen mehrerer ehemaliger Führungskräfte und leitender Mitarbeiter aus dem Umfeld der A-AG und des V-Konzerns wegen Betruges sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten verworfen und damit die Entscheidungen der Vorinstanz bestätigt.

Das Landgericht München II hatte gegen zwei frühere Führungskräfte der Motoren- und Antriebsentwicklung wegen Betruges in insgesamt 94.924 tateinheitlichen Fällen Freiheitsstrafen verhängt. Ein Angeklagter wurde zu einem Jahr und neun Monaten, ein weiterer zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. In einem weiteren Verfahrensteil wurde ein ehemaliger Vorstandsvorsitzender der A AG wegen 17.177 tateinheitlicher Betrugsfälle ebenfalls zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Sämtliche Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts waren zwei der Angeklagten maßgeblich an der Implementierung unzulässiger Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerungssoftware beteiligt. Diese Abschalteinrichtungen verstießen sowohl gegen US-amerikanisches als auch gegen europäisches Zulassungsrecht und kamen in einer Vielzahl von Fahrzeugen der Marken A und V zum Einsatz, die in den USA und in Deutschland verkauft wurden. Die Käufer gingen davon aus, zulassungskonforme Fahrzeuge zu erwerben, zahlten den vollen Kaufpreis und erlitten dadurch einen erheblichen Vermögensschaden.

Allein in den abgeurteilten 94.924 Fällen belief sich der Schaden auf rund 2,32 Milliarden Euro. Das Gericht stellte fest, dass die Angeklagten diesen Schaden zumindest billigend in Kauf nahmen.

Der dritte Angeklagte war als Vorstandsvorsitzender der A AG unter anderem für Kommunikation und Qualitätssicherung verantwortlich und übernahm zeitweise zusätzlich das Ressort der technischen Entwicklung. Zudem war er Mitglied des Vorstands der V AG. Nach den Urteilsfeststellungen war er in zentraler Weise in die Entscheidungs- und Kommunikationsprozesse im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal eingebunden. Spätestens ab einem bestimmten Zeitpunkt rechnete er ernsthaft damit, dass auch weitere Motorentypen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet waren und nicht den deutschen Zulassungsbestimmungen entsprachen.

Trotz dieses Wissens unterließ er es, Maßnahmen zu ergreifen, um Käufer über die tatsächliche Beschaffenheit der Fahrzeuge aufzuklären oder bestehende Fehlvorstellungen zu korrigieren. In den ihm zugerechneten Fällen entstand den Abnehmern ein zusätzlicher Schaden von mehr als 41 Millionen Euro.

Der Bundesgerichtshof überprüfte die Urteile umfassend auf materiell-rechtliche Fehler, sah jedoch keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Mit der Zurückweisung der Revisionen ist das Strafverfahren nun endgültig abgeschlossen.

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