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Miller Forest Investment AG: Hinweise auf fehlenden Verkaufsprospekt

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anzeichen dafür, dass die Miller Forest Investment AG mit Sitz in Schlier, Deutschland, Vermögensanlagen in Form von Investitionsmöglichkeiten in die Forstwirtschaft in Paraguay öffentlich anbietet. Dabei handelt es sich konkret um die Produkte „Waldinvestments“, „Pacht – Nutzholz NP18“ und „Kauf – Nutzholz NK18“.

Allerdings wurden gemäß § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) für diese Angebote keine Verkaufsprospekte veröffentlicht. Auch Ausnahmen von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich, was auf mögliche regulatorische Verstöße hindeutet.

Hintergrund: Anforderungen an Verkaufsprospekte

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Die BaFin prüft im Rahmen der Billigung, ob der Prospekt die gesetzlichen Mindestangaben enthält und inhaltlich verständlich sowie widerspruchsfrei ist. Diese Prüfung bezieht sich jedoch nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben oder die Seriosität des Emittenten und des Produkts.

Haftung des Emittenten:
Die Emittenten sind verpflichtet, die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt gemachten Angaben zu gewährleisten. Außerdem müssen sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die BaFin keine inhaltliche Kontrolle der Produkte oder deren Anbieter durchführt.

Überprüfung durch die Öffentlichkeit

Potenzielle Investoren können in der BaFin-Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ überprüfen, ob ein Verkaufsprospekt für eine bestimmte Vermögensanlage hinterlegt und gebilligt wurde. Das Fehlen eines solchen Prospekts kann für Anleger ein wichtiges Warnsignal sein, die Seriosität eines Angebots zu hinterfragen.

Hinweis für Anleger

Die BaFin mahnt, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Prospektpflicht zu informieren, bevor Investitionsentscheidungen getroffen werden. Anleger sollten sicherstellen, dass die von ihnen gewählten Vermögensanlagen mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmen, um das Risiko unseriöser Angebote zu minimieren.

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