Migration bezeichnet die dauerhafte oder vorübergehende Verlagerung des Lebensmittelpunkts einer Person oder Personengruppe von einem Ort zu einem anderen – innerhalb eines Landes (Binnenmigration) oder über Staatsgrenzen hinweg (internationale Migration).
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Gründe für Migration können vielfältig sein: wirtschaftlich (z. B. Jobsuche), familiär, bildungsbezogen, politisch oder ökologisch.
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Migration ist nicht automatisch legal oder illegal – das hängt von den geltenden Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsregelungen des Ziellandes ab.
🚫 Illegale Migration (irreguläre Migration)
Illegale Migration liegt vor, wenn Personen ohne rechtmäßige Erlaubnis:
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eine Grenze überschreiten (z. B. ohne Visum oder Pass),
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im Land bleiben, obwohl ihr Aufenthaltstitel abgelaufen ist, oder
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arbeiten, obwohl sie keine Arbeitserlaubnis besitzen.
Der Begriff „irreguläre Migration“ wird oft als neutralere Alternative verwendet, da „illegal“ stigmatisierend wirken kann. Wichtig: Die Person ist nicht illegal, sondern ihr Aufenthalt oder ihre Einreise ist es.
🛡️ Grundrecht auf Asyl (Deutschland und EU)
Das Asylrecht ist ein rechtlich geschützter Anspruch für Menschen, die aufgrund bestimmter Verfolgungsgründe Schutz in einem anderen Land suchen.
📜 In Deutschland:
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Verankert im Grundgesetz, Artikel 16a:
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
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Betrifft Menschen, die wegen ihrer politischen Überzeugung, Religion, ethnischen Zugehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in ihrem Herkunftsland verfolgt werden.
🌍 In der Europäischen Union:
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Geregelt über die Genfer Flüchtlingskonvention (1951) und die EU-Asylverfahrensrichtlinien.
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Ergänzt durch den Status des subsidiären Schutzes, z. B. bei Gefahr durch Krieg, Todesstrafe oder Folter – auch wenn keine individuelle Verfolgung vorliegt.
🛑 Kein Anspruch auf Asyl besteht meist, wenn jemand über einen sog. sicheren Drittstaat eingereist ist – also über ein Land, in dem Schutz hätte beantragt werden können.
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