Startseite Allgemeines Mieterfreundliches Urteil
Allgemeines

Mieterfreundliches Urteil

Teilen

Mieter in großen Wohnblöcken müssen nicht für die vollen Grundgebühren der Wasserversorgung aufkommen, wenn ein Großteil der Wohnungen leer steht.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil entschieden. Er gab damit dem Mieterschutzverein Oberlausitz gegen eine Wohnungsgenossenschaft in Görlitz recht (Az: VIII ZR 183/09).

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Vielen herzlichen Dank an die Polizei Leipzig

Wir möchten heute einmal ganz herzlich Danke an die Leipziger Polizei sagen....

Allgemeines

Haaland macht aus Donnarummas Hochzeit einen Ruderverein

Eigentlich wollte Italiens Nationaltorwart Gianluigi Donnarumma nur heiraten. Doch dann kam Erling...

Allgemeines

Kommentar: Leipzig liegt vorn – Sachsen gründet sich langsam einen grünen Vereinskalender

Sachsen hat also inzwischen 29 Cannabis-Clubs. Man könnte sagen: Der Freistaat entdeckt...

Allgemeines

Bundesliga-Vorbereitung: Leipzig beklagt Ausfall, Dortmund und Bayern verlieren ihre Tests

Die Bundesligisten haben am Wochenende die nächste intensive Phase ihrer Saisonvorbereitung absolviert....