Miese Bilanz: WealthCap Fondsportfolio Private Equity 21 GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Nun, das Unternehmen und seine Bilanzen, immer wieder ein interessantes Thema, wenn man diese dann frisch hinterlegten Bilanzen im Bundesanzeiger liest.

Viele dieser Bilanzen machen Anlegern da nicht wirklich Freude. Im Gegenteil. Zu diesen Bilanzen zählen wir auch diese Gesellschaft, denn hier fährt man ein Minus von über 4 Millionen Euro ein.

Dass die Dienstleister für diese Gesellschaft dann gut verdient haben, auch das kann man der Bilanz entnehmen. Das ist aber bei WealthCap Fonds dann auch wohl normal.

WealthCap Fondsportfolio Private Equity 21 GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Grünwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

1 Grundlagen der Gesellschaft

1.1 Geschäftsmodell der Gesellschaft

Die Wealthcap Fondsportfolio Private Equity 21 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald (kurz: AIF, Investmentgesellschaft, Gesellschaft oder Wcap PE 21 KG), in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 23. Juni 2017 und Eintragung im Handelsregister am 31. Juli 2017 als Wealthcap Private Equity 21 GmbH & Co. KG, Grünwald, gegründet. Mit Gesellschafterbeschluss vom 12. September 2017 wurde die Umfirmierung in „Wealthcap Fondsportfolio Private Equity 21 GmbH & Co. geschlossene Investment KG“ vorgenommen. Die Umfirmierung wurde am 3. November 2017 in das Handelsregister eingetragen.

Die Wcap PE 21 KG ist nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft als gewerbliche Mitunternehmerschaft zu qualifizieren. Zwar wird die Investmentgesellschaft selbst keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, jedoch ergibt sich ihre Qualifikation als Mitunternehmerschaft bereits aus ihrer gewerblichen Prägung. Sie ist ein durch die Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald (kurz: Verwaltungsgesellschaft oder WCK), fremdverwalteter geschlossener Publikums-AIF für private Anleger nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) mit einer festen Laufzeit bis zunächst zum 31. Dezember 2031. Die Gesellschafter können mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine Verlängerung der Laufzeit der Investmentgesellschaft bis längstens 31. Dezember 2037 beschließen, sofern die Laufzeit eines Investmentvermögens im Sinne des § 1 Nr. 2 und 3 der Anlagebedingungen über den 31. Dezember 2031 hinausgeht oder sich die jeweilige Laufzeit über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert oder soweit die Investmentgesellschaft im Rahmen der Beendigung der Beteiligung an einem solchen Investmentvermögen Ausschüttungen erhält und die Beteiligung nicht sofort veräußert, sondern zunächst zulässigerweise weiter hält. Die Investmentgesellschaft wird vorzeitig aufgelöst, wenn die Gesellschafter die Auflösung mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen sowie mit der Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft beschließen. Ohne Gesellschafterbeschluss erfolgt die Auflösung nach sechs Monaten, wenn die Gesellschaft keine dem Gesellschaftsgegenstand entsprechenden Vermögensgegenstände mehr hält.

Die Genehmigung der Anlagebedingungen erfolgte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn und Frankfurt am Main (kurz: BaFin), mit Schreiben vom 6. September 2017. Mit Schreiben vom 9. Februar 2018 erteilte die BaFin die Vertriebserlaubnis für die Anteile des AIF. Mit dem Vertrieb wurde am 5. März 2018 begonnen.

Das Geschäftsmodell des AIF sieht die Einwerbung von Kommanditkapital von privaten Anlegern in Höhe von 70.000 Tsd. EUR vor. Die Platzierungsphase hat im März 2018 begonnen und sollte ursprünglich bis zum 30. Juni 2019 beendet werden. Die WCK hat die Platzierungsphase bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Seit Beginn der Platzierungsphase konnten bis zum 31. Dezember 2019 insgesamt 55.501 Tsd. EUR an Kapitalzusagen (ohne Agio) eingeworben werden.

Zwischen der Gesellschaft und der Wealthcap Investment Services GmbH, München (kurz: WCIS), wurde am 5. Januar 2018 ein Platzierungsgarantievertrag geschlossen. Die WCIS garantierte nach Maßgabe des Vertrags die Platzierung und Einzahlung von Kommanditkapital in Höhe von 22.500 Tsd. EUR bis zum 30. Juni 2020. Das garantierte Platzierungsvolumen wurde im Geschäftsjahr 2018 erreicht.

Das einzuwerbende Kommanditkapital soll der Finanzierung von Investitionen zur Erreichung des angestrebten Zielportfolios dienen. Die Anlagepolitik des AIF ist es, ggf. mittelbar ein diversifiziertes Portfolio von Beteiligungen an Zielfonds vor allem mit europäischer Fokussierung, insbesondere auch in Form von (Dach-)Fondsstrukturen. Die konkreten Investitionsgegenstände standen bei Auflage des AIF noch nicht fest („Blind Pool“). Die kumulativen Anlagegrenzen stellen sich wie folgt dar:

Sitz des Zielfonds in Ländern im Geltungsbereich der AIFM-Richtlinie (mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland), im Vereinigten Königreich, auf den Kanalinseln Jersey und Guernsey, in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, auf den Cayman Islands sowie in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Mindestens 60 % des Investitionskapitals auf Zielfondsebene werden unmittelbar oder mittelbar in Beteiligungen an Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Europa investiert.

Mindestens 60 % des Investitionskapitals auf Zielfondsebene werden unmittelbar oder mittelbar in Private-Equity-Unternehmensbeteiligungen investiert.

Für mindestens 60 % des Investitionskapitals auf Zielfondsebene wird unmittelbar oder mittelbar eine Anlagestrategie nach dem Buy-out-Prinzip verfolgt.

Unmittelbarer oder mittelbarer Aufbau eines diversifizierten Portfolios von mindestens vier Unternehmensbeteiligungen auf Zielfondsebene.

Mindestens 60 % des Investitionskapitals auf Zielfondsebene werden unmittelbar oder mittelbar in Unternehmensbeteiligungen mit einem jeweiligen Eigenkapitalanteil von mindestens 50 Mio. EUR investiert.

Die Anlagegrenzen für den AIF müssen am Stichtag zwei Jahre nach Platzierungsschluss der Gesellschaft erfüllt sein. Demnach müssen die Anlagegrenzen bis spätestens bis zum 31. Dezember 2021 bzw. bei Verlängerung des Platzierungszeitraums bis zum 31. Dezember 2022 eingehalten sein.

Die Beteiligung der Gesellschaft – die Zweckgesellschaft Wealthcap 21/22 Equity GmbH & Co. KG (Wealthcap 21/22 Equity KG) – hat bis zum Abschlussstichtag Kapitalzusagen gegenüber den Zielfonds PAI Europe VII-1 Global S.L.P. (kurz: PAI VII) i.H.v. 20 Mio. EUR und der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 SCS SICAV-SIF, Teilfonds 1 – Private Equity Large Buyout 2018 (kurz: WSP Private Equity 1) i.H.v. 26 Mio. EUR abgegeben. Von den Kapitalzusagen wurden bis zum Abschlussstichtag von PAI VII 1,9 Mio. EUR und vom WSP Private Equity 1 3,9 Mio. EUR abgerufen.

Der Zielfonds PAI VII tätigt in Europa Buy-out-Investments. Bis zum Abschlussstichtag wurden Investitionen in sieben Unternehmen getätigt. Das Portfolio des PAI VII setzt sich zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:

Unternehmen Branche Unternehmenssitz
Asmodee Konsumgüter Frankreich
Stella Group Industrie Frankreich
Areas Lebensmittel Spanien
Wessanen Lebensmittel Niederlande
Zahneins Gesundheit Deutschland
Froneri Lebensmittel UK
Marcolin Konsumgüter Italien

Der WSP Private Equity 1 tätigt Investments in Private Equity-Fonds. Bis zum Abschlussstichtag wurden Investitionen in drei Fonds getätigt. Das Portfolio des WSP Private Equity 1 setzt sich zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:

Unternehmen Branche Unternehmenssitz
Triton Fund V SCSp Private Equity Buy-out Luxemburg
KKR European Fund V (EUR) SCSp Private Equity Buy-out Luxemburg
Gilde Buy-Out Fund VI 2 C.F. Private Equity Buy-out Niederlande

1.2 Ziele und Strategien

Anlagestrategie und -politik der Investmentgesellschaft ist es, ein Portfolio von Beteiligungen an Zielfonds aufzubauen, die direkt oder indirekt in Private-Equity-Unternehmens- beteiligungen im Segment Buy-out investieren. Im Regelfall erwerben Investoren eine Mehrheitsbeteiligung eines nicht börsennotierten Unternehmens, um dieses nach einer gewissen Zeit wieder zu verkaufen. Das Unternehmen erhält auf diese Weise Zugang zu Kapital und Know-how, um sich weiterentwickeln zu können.

Die Zielfondsbeteiligungen werden nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine Zwischengesellschaft gehalten. Hierzu hat sich die Investmentgesellschaft an der Wealthcap 21/22 Equity GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt.

Die Beteiligung an Zielfonds kann außer durch Erstzeichnungen auch durch den Erwerb am Zweitmarkt (sog. Secondaries) erfolgen. Die konkreten Beteiligungen an Zielfonds standen bei Auflage der Investmentgesellschaft noch nicht fest („Blind Pool“). Als Anlageziel strebt die Investmentgesellschaft über die Gesamtlaufzeit eine positive Rendite an Ausschüttungen und Wertzuwächsen an. Bis zum Abschlussstichtag wurden von der Beteiligung Wealthcap 21/22 Equity KG Kapitalzusagen an die Zielfonds PAI Europe VII-1 Global S.L.P. i.H.v. 20 Mio. EUR und Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 SCS SICAV-SIF, Teilfonds 1 – Private Equity Large Buyout 2018 i.H.v. 26 Mio. EUR abgegeben.

Kreditaufnahmen und Belastungen von Vermögensgegenständen sind unter Berücksichtigung der Höchstgrenze von 150 % des aggregierten eingebrachten und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals der Investmentgesellschaft, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, grundsätzlich zulässig, wenn die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind.

Diese Höchstgrenze gilt nicht für die Dauer des erstmaligen Vertriebs der Gesellschaft, längstens jedoch für einen Zeitraum von 18 Monaten ab Beginn des Vertriebs, d.h. bis 5. September 2019.

2 Tätigkeitsbericht der KVG

Die Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald, Bavariafilmplatz 8, 82031 Grünwald, ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft des AIF. Sie wurde mit Bestellungsvertrag vom 6. September 2017 zur externen Kapitalverwaltungsgesellschaft des AIF i.S.d. KAGB bestellt. Der Bestellungsvertrag ist für den Zeitraum bis zur Auflösung des AIF abgeschlossen. Der Vertrag kann von der WCK aus wichtigem Grund gemäß den Vorschriften des KAGB mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Die KVG hat am 14. Oktober 2014 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Kapitalverwaltungsgesellschaft erhalten. Die Vertriebsgenehmigung für die Wcap PE 21 KG wurde mit Schreiben vom 9. Februar 2018 erteilt.

Die WCK ist zur Erfüllung sämtlicher Aufgaben berechtigt und verpflichtet, welche einer KVG nach dem KAGB obliegen. Sie hat zudem für die als Treugeber am AIF beteiligten Anleger die Stellung als Treuhandkommanditistin ab dem 6. September 2017 übernommen. Die WCK erledigt alle weitere im Rahmen der kollektiven Verwaltung des AIF anfallenden Tätigkeiten, soweit diese nicht ausdrücklich durch Gesetz oder Vertrag dem AIF oder Dritten vorbehalten sind, einschließlich der schriftlichen und telefonischen Kommunikation sowie alle weiteren Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen des AIF. Damit umfasst der Aufgabenbereich der Verwaltungsgesellschaft insbesondere Tätigkeiten wie beispielsweise Portfolioverwaltung, Risikomanagement, Administration der Investmentgesellschaft, Anlegerverwaltung und die Beauftragung einer Verwahrstelle.

Die Verwaltungsgesellschaft nimmt sämtliche ihr aufgrund ihrer Position als Geschäftsführungsorgan und Verwaltungsgesellschaft gesetzlich und vertraglich zukommenden Aufgaben nach eigenem Ermessen und unter Wahrung des Bestellungsvertrages, der geltenden Gesetze, des Gesellschaftsvertrages und der Anlagebedingungen des AIF wahr. Die Verwaltungsgesellschaft handelt bei der gesetzmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben nicht weisungsgebunden. Gesetzlich zulässige Weisungsrechte und Zustimmungsvorbehalte der Gesellschafterversammlung bleiben unberührt.

Die WCK handelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und haftet bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihr obliegenden Verpflichtungen und bei wesentlichen Vertragspflichten auch bei einer fahrlässigen Verursachung für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Für die Übernahme der Aufgaben gemäß Bestellungsvertrag wurden die folgenden Gebühren mit der KVG vereinbart:

Für die Konzeption und Strukturierung erhält die WCK eine Konzeptionsgebühr i.H.v. 2,5 % des insgesamt zum Platzierungsschluss eingeworbenen Kommanditkapitals abzüglich der an die WCIS zu zahlenden Vergütung für die Übernahme der Platzierungsgarantie von 562.500 EUR.

Für ihre Verwaltungstätigkeit erhält die WCK eine jährliche Vergütung von i.H.v. 0,910 % der Bemessungsgrundlage, für den Zeitraum ab der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2018 jedoch mindestens 204.750 EUR und für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 jeweils mindestens 409.500 EUR. Als Bemessungsgrundlage gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft zuzüglich der an die Anleger geleisteten Auszahlungen (max. in Höhe von 100 % des Kommanditkapitals). Verlängert sich die Laufzeit der Investmentgesellschaft entsprechend § 9 Ziffer 2 der Anlagebedingungen über den 31. Dezember 2032 hinaus, beträgt die jährliche Verwaltungsvergütung ab Beginn des Geschäftsjahres 2033 bis zu 0,455 % der Bemessungsgrundlage. Ab Liquidationseröffnung durch Laufzeitende, Gesellschafterbeschluss oder sonstige Gründe nach § 131 HGB beträgt die jährliche Vergütung bis zu 0,455 % der Bemessungsgrundlage.

Die WCK erhält zudem für die Verwaltung der Beteiligungen an der Investmentgesellschaft, die sie gegenüber allen Anlegern einschließlich der Direktkommanditisten erbringt, eine jährliche Vergütung i.H.v. bis zu 0,230 % der Bemessungsgrundlage, für den Zeitraum ab der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2018 jedoch mindestens 51.750 EUR und für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 jeweils mindestens

103.500 EUR. Als Bemessungsgrundlage gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft zuzüglich der an die Anleger geleisteten Auszahlungen (max. in Höhe von 100% des Kommanditkapitals). Verlängert sich die Laufzeit der Investmentgesellschaft entsprechend § 9 Ziffer 2 der Anlagebedingungen über den 31. Dezember 2032 hinaus, beträgt die jährliche Vergütung der Verwaltungsgesellschaft für die Verwaltung der Beteiligungen an der Investmentgesellschaft ab Beginn des Geschäftsjahres 2033 bis zu 0,115 % der Bemessungsgrundlage.

Die WCK erhält für die Investition der Investmentgesellschaft in einen AIF i.S.d. § 1 Ziffer 2 und 3 der Anlagebedingungen jeweils eine Transaktionsgebühr i.H.v. bis zu 1,75 % des Investitionsbetrages. Der Investitionsbetrag entspricht grundsätzlich dem gegenüber der Investmentgesellschaft durch den betreffenden AIF verbindlich bestätigten Zeichnungsbetrag. Im Falle des Erwerbs einer bereits bestehenden Beteiligung entspricht der Investitionsbetrag der Summe aus dem Kaufpreis der Beteiligung und dem Teil des Zeichnungsbetrages, der durch den Veräußerer der Beteiligung noch nicht in den jeweiligen AIF eingezahlt wurde.

Die WCK hat für ihre Verwaltungstätigkeit Anspruch auf eine zusätzliche erfolgsabhängige Beteiligung an den Auszahlungen der Investmentgesellschaft, wenn zum Berechnungszeitpunkt folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Anleger haben Auszahlungen in Höhe ihrer geleisteten Einlagen (ohne Ausgabeaufschlag) erhalten, wobei die Haftsumme erst im Rahmen der Liquidation ausgekehrt wird.

Die Anleger haben darüber hinaus Auszahlungen in Höhe einer durchschnittlichen jährlichen Verzinsung von 8 %, einschließlich Zinseszins, bezogen auf ihre geleisteten und noch nicht durch die Investmentgesellschaft zurückgezahlten Einlagen (ohne Ausgabeaufschlag) für den Zeitraum, ab dem der letzte Anleger der Investmentgesellschaft beigetreten ist, bis zum Berechnungszeitpunkt erhalten.

Danach besteht ein Anspruch auf eine erfolgsabhängige Beteiligung der Verwaltungsgesellschaft an den Auszahlungen der Investmentgesellschaft i.H.v. 15 % aller weiteren Auszahlungen der Investmentgesellschaft. Der jeweilige Anspruch auf erfolgsabhängige Auszahlungen wird jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahrs, spätestens nach der Veräußerung aller Vermögensgegenstände, zur Zahlung fällig. Die Vergütung versteht sich inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die WCK darf sich gemäß Bestellungsvertrag und soweit gesetzlich zulässig der Hilfe Dritter insbesondere im Rahmen einer Auslagerung bedienen. Die WCK hat die Aufgaben der Internen Revision (seit 17. September 2014) sowie Teile der Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (seit 19. Dezember 2014) auf die UniCredit Bank AG, München, ausgelagert. Der IT-Bereich der WCK ist an die DATAGROUP Business Solutions GmbH, Siegburg, ausgelagert. Mit der Wahrnehmung des kaufmännischen Property Managements (Mieter- und Objektbetreuung, Unterstützung bei Vermietungsleistungen, IT-basierte Erfassung von Mietverträgen und Datenmanagement, Organisation der Bewirtschaftung und Erstellung von Nebenkostenabrechnungen) in Bezug auf bestimmte Immobilien von mehreren Immobilien-Publikums-AIF und Immobilien-Spezial-AIF wurden mit dem Auslagerungsvertrag vom 29. Juni 2018 und Wirkung zum 29. Juni 2018 die IC Property Management GmbH, München, und mit Auslagerungsvertrag vom 28. Februar 2019 und Wirkung zum 1. März 2019 die Tectareal Property Management GmbH, Essen, betraut.

Mit der Verwahrstellenfunktion wurde die State Street Bank International GmbH, München (kurz: State Street), beauftragt. Die Aufgabenverteilung wurde zwischen der WCK und der State Street im Rahmen eines Verwahrstellenvertrags sowie eines Service Level Agreements geregelt.

Der AIF ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit diversen Risiken ausgesetzt. Als künftiges Risiko mit der größten finanziellen Auswirkung bei Eintritt ist das Ausbleiben von Rückflüssen aus den angebunden bzw. noch zu erwerbenden Zielfondsbeteiligungen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Risiko als gering einzuschätzen.

Hinsichtlich der weiteren Risiken des AIF verweisen wir auf unsere Darstellung im Abschnitt 4.1 „Risikobericht“ dieses Lageberichts.

3 Wirtschaftsbericht

3.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Im zurückliegenden Jahr sank das jährliche Wirtschaftswachstum (GDP) weltweit auf 2,3 %, den niedrigsten Wert seit der globalen Finanzkrise. Im weiterhin anhaltenden Niedrigzinsumfeld allokierten Investoren auf der Suche nach Rendite mehr als USD 500 Mrd. in Private Equity Fonds. Dies hat zur Folge, dass die Manager weiterhin Rekordsummen an Kapital für Investitionen („dry powder“) zur Verfügung haben und die Assets under Management (AUM) bereits Mitte des Jahres 2019 einen Rekordwert von USD 4.110 Mrd. erreichten. Die überdurchschnittliche Wertentwicklung der Fonds aus dem besten Quartil half der Anlageklasse Private Equity über die letzten Jahre eine breitere Investorenbasis zu erschließen. Im Jahr 2019 investierten weltweit 8.400 institutionelle Investoren, von privaten Vermögensverwaltern bis hin zu Staatsfonds, in Private Equity Fonds. Im Jahr 2015 waren es noch 6.170 institutionelle Investoren. Der Anstieg der AUM und die Verbreiterung der Investorenbasis spiegelt auch die allgemeine Zufriedenheit der Investoren mit der Anlageklasse wider. Bei einer Umfrage des Finanzdatenspezialisten Preqin gaben 87% der Investoren an, dass ihr Private Equity Portfolio die gesetzten Renditeziele erreicht oder übertroffen habe. Die hohe Nachfrage nach Private Equity Fonds und der damit verbundene Kapitalzufluss sind gleichzeitig eine große Herausforderung für die Manager, da sich der Wettbewerb um Investitionsobjekte und deren Bewertungen weiter erhöhen. Eine weitere Preqin Umfrage ergab, dass 51% der Fondsmanager und 69% der Investoren gestiegene Einkaufspreise wahrnehmen. Darüber hinaus berichten 44% der befragten Fondsmanager über einen höheren Wettbewerb um Investitionsobjekte. Der zunehmende Wettbewerb manifestiert sich auch in einem schwierigeren Transaktionsumfeld, so fiel der Wert der abgeschlossenen Boyout Trankaktionen vom Jahr 2018 auf 2019 um 21% aus USD 389 Mrd. Zudem setzt sich der Konzentrationstrend der letzten Jahre in der Branche fort. So sicherten sich die 20 größten Fonds insgesamt 45 % des durch Investoren zugesagten Kapitals, im Jahr 2015 waren es noch 29%. 1

3.2 Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Der Geschäftsverlauf entspricht hinsichtlich des erzielten negativen Ergebnisses des Geschäftsjahres den Erwartungen. Das negative Ergebnis beruht insbesondere auf den angefallenen Initialkosten in Folge des Vertriebs der AIF-Anteile. In 2019 hat die Gesellschaft eine Kapitaleinlage in Höhe von 4,5 Mio. EUR in die Wealthcap 21/22 Equity KG getätigt.

Der Nettoinventarwert des Fondsvermögens beträgt zum Abschlussstichtag 11.239.621,72 EUR. Damit beträgt der Nettoinventarwert je Anteil von 1.000,00 EUR bei 55.501 (Vorjahr: 27.144) umlaufenden Anteilen 202,51 EUR (Vorjahr: 227,47 EUR).

EUR
Wert des Investmentvermögens am 31.12.2018 6.174.494,24
Wert des Investmentvermögens am 31.12.2019 11.239.621,72
Veränderung im Geschäftsjahr 2019 5.065.127,48

Der Anstieg ist im Wesentlichen auf das im Berichtsjahr eingeworbene Kommanditkapital in Höhe von 28.357 Tsd. EUR zzgl. des hierauf entfallenden Agios von 1.214 Tsd. EUR zurückzuführen. Zum Abschlussstichtag wurden hiervon bislang nur 30,0% eingefordert, wodurch sich die noch nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen in Höhe von 19.850 Tsd. EUR erhöht haben. Diesem Anstieg steht ein negatives, durch Anlaufverluste geprägtes realisiertes Ergebnis von -3.937 Tsd. EUR (Vorjahr: -2.841 Tsd. EUR) sowie das negative nicht realisierte Ergebnis aus der Neubewertung der Beteiligung in Höhe von -719 Tsd. EUR (Vorjahr: -262 Tsd. EUR) gegenüber.

Frühere Wertentwicklungen stellen keinen Indikator für zukünftige Wertentwicklungen dar.

1 2020 Preqin Global Alternatives-Reports – Sample Pages

3.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

3.3.1 Ertragslage

Das negative Ergebnis des Geschäftsjahres von 4.655 Tsd. EUR (Vorjahr: 3.103 Tsd. EUR) setzt sich aus einem negativen realisierten Ergebnis von 3.937 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.841 Tsd. EUR) und einem negativen nicht realisierten Ergebnis von 719 Tsd. EUR (Vorjahr: 262 Tsd. EUR) zusammen.

Das negative realisierte Ergebnis resultiert aus Gesamtaufwendungen in Höhe von 3.937 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.843 Tsd. EUR), denen die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1 Tsd. EUR (Vorjahr: 1 Tsd. EUR) gegenüberstehen. Die Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Provisionen für die Vertriebspartner in Höhe von 2.064 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.963 Tsd. EUR), Aufwendungen für die Platzierungsgarantie in Höhe von 0 Tsd. EUR (Vorjahr: 563 Tsd. EUR), die Verwaltungsvergütung in Höhe von 410 Tsd. EUR (Vorjahr: 128 Tsd. EUR), die Konzeptionsvergütung in Höhe von 709 Tsd. EUR (Vorjahr: 116 Tsd. EUR), die Treuhandvergütung in Höhe von 104 Tsd. EUR (Vorjahr: 32 Tsd. EUR), Verwahrstellenvergütung in Höhe von 22 Tsd. EUR (Vorjahr: 22 Tsd. EUR), Transaktionsgebühren an die WCK in Höhe von 604 Tsd. EUR (Vorjahr: 0 Tsd. EUR) und die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten in Höhe von 16 Tsd. EUR (Vorjahr: 16 Tsd. EUR).

Aufgrund der konzeptionsbedingten, planmäßigen Anlaufverluste auf Ebene der Zweckgesellschaft und dem sich hieraus ergebenden anteiligen Verkehrswert ergibt sich zum Abschlussstichtag ein negatives nicht realisiertes Ergebnis in Höhe von -719 Tsd. EUR (Vorjahr: -262 Tsd. EUR).

3.3.2 Finanzlage

Kapitalstruktur

Die Finanzierung der Investitionen des AIF erfolgt mittels Eigenkapital. Eine Fremdfinanzierung ist auf Ebene des AIF nur zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen und nicht zur langfristigen Finanzierung von Investitionen zulässig; davon wurde zum Abschlussstichtag kein Gebrauch gemacht.

Die Wealthcap Private Equity 21 Komplementär GmbH, Grünwald, ist Komplementärin und Geschäftsführerin des AIF ohne Kapitaleinlage. Die Privatanleger sind als Treuhandkommanditisten an der Gesellschaft mit Kapitaleinlagen zum Abschlussstichtag von insgesamt 55.491 Tsd. EUR (Vorjahr: 27.134 Tsd. EUR) beteiligt. Daneben ist noch die WCK als Kommanditistin mit einer Kapitaleinlage von 10 Tsd. EUR an der Gesellschaft beteiligt.

Die Einlagen der Treuhandkommanditisten sind zum Abschlussstichtag in Höhe von 38.844 Tsd. EUR bzw. zu 70,0 % noch nicht eingefordert.

Im Geschäftsjahr 2019 erfolgten aus der Einzahlung des von Privatanlegern eingeworbenen Kommanditkapitals (inkl. Agio) Mittelzuflüsse von 9.721 Tsd. EUR.

Investitionen

Die Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts indirekt über die Wealthcap 21/22 Equity KG in zwei Zielfonds investiert. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte durch die Zweckgesellschaft weitere Kapitalabrufe in Höhe von 4.500 Tsd. EUR.

Liquidität

Die Liquiditätslage des AIF war im Geschäftsjahr 2019 stets geordnet. Die Gesellschaft ist sämtlichen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachgekommen.

Zum Abschlussstichtag hält die Gesellschaft Liquidität in Höhe von 6.344 Tsd. EUR (Vorjahr: 4.915 Tsd. EUR) in Form von täglich verfügbaren Bankguthaben bei der UniCredit Bank AG, München.

Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

3.3.3 Vermögenslage

Die Bilanzsumme beträgt zum Abschlussstichtag 11.706 Tsd. EUR (Vorjahr: 6.453 Tsd. EUR). Wesentliche Posten auf der Aktivseite sind die täglich verfügbaren Bankguthaben in Höhe von 6.344 Tsd. EUR (Vorjahr: 4.915 Tsd. EUR), die Beteiligung an der Wealthcap 21/22 Equity KG in Höhe von 5.067 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.286 Tsd. EUR) und Forderungen gegen Gesellschafter aus eingeforderten ausstehenden Einlagen in Höhe von 255 Tsd. EUR (Vorjahr: 218 Tsd. EUR) sowie ausstehende Agios in Höhe von 40 Tsd. EUR (Vorjahr: 35 Tsd. EUR).

Die Passivseite ist neben dem Eigenkapital von 11.240 Tsd. EUR (Vorjahr: 6.174 Tsd. EUR) durch Verbindlichkeiten von 344 Tsd. EUR (Vorjahr: 239 Tsd. EUR) und Rückstellungen in Höhe von 122 Tsd. EUR (Vorjahr: 40 Tsd. EUR) geprägt.

3.4 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Der bisherige Geschäftsverlauf des AIF entspricht in Bezug auf das Ergebnis den Erwartungen und ist primär konzeptionsbedingt durch ein negatives Ergebnis des Geschäftsjahres gekennzeichnet. Der wesentliche finanzielle Leistungsindikator ist die zukünftige Entwicklung der Zielfonds. Die Steuerung erfolgt grundsätzlich über die Liquidität der Gesellschaft. Eine Steuerung der Gesellschaft über andere finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren erfolgt nicht. Es existiert keine Planungsrechnung mit darauf basierenden Ausschüttungsquoten.

3.5 Gesamtaussage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist geordnet.

4 Risiko- und Liquiditätsmanagement

4.1 Risikobericht

4.1.1 Vorbemerkung

Die Gesellschaft ist in das Risikomanagement der WCK eingebunden, die die zentrale Steuerung gemäß KAGB übernimmt.

Der Risikomanagementprozess der WCK dient dem Schutz der Interessen der Anleger und erstreckt sich von der Anbindung bis zur Desinvestition von Vermögensgegenständen über den gesamten Produktlebenszyklus eines AIF. Im Fokus stehen dabei die wesentlichen Risiken, die in einem engmaschigen Verfahren identifiziert, laufend bewertet, gesteuert und kontrolliert werden.

Mit einem ausführlichen Regel- und Ad-hoc-Berichtswesen wird sichergestellt, dass die Entscheidungsträger und Risikokontrollgremien jederzeit über die aktuelle Risikosituation informiert sind.

Der Risikomanagementprozess sieht vor, dass das Risikomanagement bereits zu einem frühen Zeitpunkt während der Anbindungsphase und ggf. vor Konzeptionierung eines AIF eingebunden wird.

Für den AIF wurden durch das Risikomanagement auf Basis des Risikoprofils Limits und Warnlevel-Werte für die verschiedenen Kennziffern festgelegt. Als relevante Kennziffern wurden hierbei der Liquiditätsgrad ersten Grades und der Kapitalerhalt festgelegt.

Drohende und tatsächliche Limitverletzungen der definierten Risikolimits lösen einen Eskalationsprozess bzw. Maßnahmen zur Risikominderung aus. Ein übergeordnetes, mit Produktverantwortlichen, Risikomanagern und Geschäftsführern besetztes Risiko-Komitee wird regelmäßig über die Risikosituation informiert und entscheidet ggf. über die Einsetzung einer bereichsübergreifenden Task-Force zur Erarbeitung und Durchführung von risikominimierenden Maßnahmen.

Zusätzlich werden in der Bestandsphase eines AIF über ein zentrales Risikoinformations-Tool laufend risikorelevante Daten gesammelt und ausgewertet. Die Einmeldung erfolgt in der Regel über die risikoverantwortlichen Fondsmanager. Einmal jährlich erfolgt eine Risikoinventur. Die Ergebnisse werden im Rahmen eines Strategiejahresgesprächs offengelegt und, falls erforderlich, entsprechende Maßnahmen abgeleitet.

Die für die Gesellschaft wesentlichen Ergebnisse der Risikoanalyse werden von der WCK direkt an die gesetzlichen Vertreter des AIF berichtet.

4.1.2 Adressenausfall- und Liquiditätsrisiken

Der AIF kann zahlungsunfähig werden oder im insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet sein, wenn keine Erträge erzielt und/oder Aufwendungen höher als erwartet anfallen. Eine daraus folgende Insolvenz des AIF kann zum Verlust der Einlage des Anlegers (samt Ausgabeaufschlag) führen, da der AIF keinem Einlagensicherungssystem angehört.

Nach der Investition in Zielfonds besteht grundsätzlich das Risiko, dass der AIF kurzfristige Kapitalabrufe nicht vollumfassend bedienen kann, wenn Anlegern der schriftlichen Einzahlungsaufforderung der einzelnen Raten nicht nachkommen. Für diesen Fall besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, eine von der Wealth Management Capital Holding GmbH, München (kurz: WMC), gewährte Kreditlinie zur kurzfristigen Zwischenfinanzierung in Anspruch zu nehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei der WMC Fremdkapital zu einem Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem 3-Monats-EURIBOR p.a. aufzunehmen. Das an die Gesellschaft ausgereichte Kreditvolumen darf weder einen Betrag von 150 % des aggregierten eingebrachten und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals der Investmentgesellschaft, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, noch einen Betrag von 7,25 % des aggregierten eingebrachten und noch nicht eingeforderten zugesagten Kommanditkapitals der Gesellschaft überschreiten.

Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, bei der WMC Fremdkapital zur Eigenkapitalzwischenfinanzierung zur Durchführung von Investitionen gemäß den Anlagebedingungen bis zu einem Höchstbetrag von 22.500.000,00 EUR aufzunehmen. Bei Inanspruchnahme ist das Darlehen spätestens zum letzten Bankarbeitstag des dritten Monats nach dem Ende der Platzierungsphase der Gesellschaft zur Rückzahlung fällig. Der Zinssatz beträgt fünf Prozentpunkte p.a. über dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR. Der jeweils ausgereichte und nicht zurückgezahlte Darlehensbetrag („Ausstehende Darlehensbetrag“) ist begrenzt auf einen Betrag von 22,5 Mio. EUR abzüglich des durch die der Investmentgesellschaft beigetretenen Anleger auf ihre gezeichnete Einlage eingezahlten Kapitals.

Grundsätzlich ist die Anlageklasse Private Equity besonders anfällig für Bewertungsrisiken, die sich aus Bewertungsschwankungen der sich in den Zielfonds befindenden Portfoliounternehmen ergeben. Diese negativen Bewertungsschwankungen können sich insbesondere aus einer nicht plangemäßen, negativen wirtschaftlichen Entwicklung der Portfoliounternehmen ergeben, die bis zu einem Totalverlust reichen können und für die Gesellschaft das Ausbleiben von Ausschüttungen und den Verlust des investierten Kapitals zur Folge hätten. Daher werden den Asset-bezogenen Risiken auf Zielfondsebene sowohl im Investmentprozess als auch bei der Anbindung der Assets und in der laufenden Überwachung besondere Aufmerksamkeit zuteil.

Durch die sorgfältige Auswahl der Zielfonds nach selektiven wirtschaftlichen Kriterien und die breite Streuung der Portfoliounternehmen nach Branchen und Ländern wird eine Reduzierung dieses Risikos angestrebt.

4.1.3 Marktpreisrisiken

Aufgrund von Wechselkursschwankungen können die Erträge der Zielfondsgesellschaften, die Investitionen in einer Fremdwährung vorgenommen haben, schwanken, was sich negativ auf die Ausschüttungen an den AIF und auf die Rendite des Anlegers auswirken kann. Bei Investitionen in eine in Fremdwährung geführte Zielgesellschaft können bei Ausschüttungen Wechselkursschwankungen auftreten und Währungskursverluste entstehen.

Grundsätzlich ist die Anlageklasse Private Equity anfällig für Bewertungsrisiken, die sich aus Bewertungsschwankungen der sich in den Zielfonds befindenden Portfoliounternehmen ergeben. Daher werden den Marktpreisrisiken auf Zielfondsebene sowohl im Investmentprozess als auch bei der Anbindung der Assets und in der laufenden Überwachung besondere Aufmerksamkeit zuteil.

Durch die sorgfältige Auswahl der Zielfonds nach selektiven wirtschaftlichen Kriterien und die breite Streuung der Portfoliounternehmen nach Branchen und Ländern wird dieses Risiko reduziert. Im Geschäftsjahr traten keine wesentlichen Bewertungsschwankungen der bereits angebundenen Zielfonds auf.

4.1.4 Operationelle Risiken

Operationelle Risiken werden grundsätzlich nicht gesehen, da sämtliche Aufgaben im Rahmen des Bestellungsvertrags mit der WCK als externe Verwaltungsgesellschaft auf diese ausgelagert sind. Auch das Risikomanagement für die operationellen Risiken ist damit auf die WCK ausgelagert. Sollte die WCK ihren Leistungen operationell nicht nachkommen können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft mit diesen Leistungen zu beauftragen. Bei der Objektgesellschaft waren sämtliche Aufgaben auf die WCK ausgelagert, so dass auch auf dieser Ebene grundsätzlich keine operationellen Risiken gesehen werden. Operationelle Risiken sind für die WCK im Wesentlichen identifizierte Risiken aus Personal, IT sowie Prozessen.

Im Geschäftsjahr sind keine Schadensfälle aus operationellen Risiken aufgetreten. Auch liegen derzeit keine Hinweise darauf vor, dass ein operationelles Risiko schlagend werden könnte. So liegen etwa keine anhängigen Rechtsstreitigkeiten, Beschwerden oder Ereignisse aus der Schadensdatenbank für den AIF bei der WCK vor.

Aufgrund des Coronavirus wurden weltweit Wachstumsprognosen gesenkt. Die Wealthcap-Gruppe ist in das Krisenmanagement der HVB eingebunden und hält dessen Vorgaben, die im Einklang mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation stehen, ein. Es wurde ein Business Continuity Plan entwickelt, welcher laufend an aktuelle Entwicklungen angepasst wird. Derzeit sind erste Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf erkennbar, jedoch noch keine akuten Risiken für die Gesellschaft. Mögliche weitere Auswirkungen des Coronavirus werden fortlaufend durch den Fondsverwalter WCK analysiert und Maßnahmen zur Risikoverminderung diskutiert. Es ist aber nicht auszuschließen, dass eine weitere Verbreitung des Virus den zukünftigen Geschäftsverlauf der Gesellschaft erheblich beeinflussen könnte.

4.1.5 Zusammengefasste Darstellung der Risikolage

Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Lageberichts sind keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft erkennbar.

4.2 Liquiditätsmanagement

Die WCK hat schriftliche Grundsätze und Verfahren festgelegt, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken zu überwachen.

Gegenstand des Liquiditätsmanagements sind die Planung, Analyse, Anlage und Steuerung der Liquidität des AIF zur Einhaltung der Liquiditätsgrenzen, die die WCK in Bezug auf die Liquiditätsrisiken des AIF festgesetzt hat, sowie die Koordination des kurz-, mittel- und langfristigen Kapitalbedarfs des AIF. Das Liquiditätsmanagement hat neben der Renditeoptimierung das Ziel, die kurz-, mittel- und auch langfristige Zahlungsfähigkeit des AIF zu sichern.

Das Liquiditätsmanagement umfasst dabei auch die Durchschau auf die Liquiditätssituation der Wealthcap 21/22 Equity KG.

Im Rahmen des Liquiditätsmanagements erfolgt ein kontinuierlicher Abgleich der vorhandenen Liquidität mit den Zahlungsverpflichtungen des AIF. Hierbei werden insbesondere die künftigen Zahlungsverpflichtungen des AIF in Zielfonds sowie Einzahlungsverpflichtungen von Investoren in den AIF, die vom AIF zu tragenden Kosten und Gebühren, ggf. weitere feststehende Zahlungen sowie die Ausschüttungsplanung des AIF berücksichtigt.

Die WCK verwendet ein EDV-gestütztes Liquiditätsmanagementsystem. Der Abgleich der aktuellen Liquiditätssituation des AIF mit den Liquiditätsgrenzen, deren Einhaltung z.B. für die weitere Entwicklung des AIF unter verschiedenen Annahmen erforderlich ist, erfolgt auf Basis von Liquiditätskennziffern, wie der Liquidität ersten Grades. Regelmäßig werden Stresstests durchgeführt, um die Liquiditätsrisiken des AIF unter unterschiedlichen Annahmen zu simulieren und daraus ggf. Maßnahmen für die Verwaltung des AIF ableiten zu können.

5 Vergütungen

Angaben gemäß § 101 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 KAGB

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft wurde mit Wirkung seit 6. September 2017 die WCK beauftragt. Die WCK hat im Geschäftsjahr 2019 folgende Vergütungen an ihre Führungskräfte und Mitarbeiter geleistet:

Gesamtsumme der von der KVG im Kalenderjahr 2019 gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 21.124.016 (Löhne und Gehälter, ohne Soziale Abgaben)
davon feste Vergütung 17.837.252 EUR
davon variable Vergütung 3.286.764 EUR
Zahl der Mitarbeiter der KVG zum 31.12.2019 243 HC / 223,06 FTE
Höhe des vom AIF gezahlten Carried Interest 0,00 EUR
Gesamtsumme der von der KVG im Kalenderjahr 2019 an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlte Vergütung, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF ausgewirkt hat 5.282.656 EUR
davon Führungskräfte 2.510.548 EUR
davon andere Mitarbeiter 2.772.108 EUR

Bei den in der obigen Tabelle dargestellten Beträgen handelt es sich um die im Geschäftsjahr 2019 tatsächlich gezahlten Mitarbeitervergütungen.

Die Verwaltungsgesellschaft hat für Mitarbeiter, die gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 KAGB als Risikoträger bzw. für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen eine Vergütungspolitik festgelegt, die einem soliden und wirksamen Risikomanagement entspricht, um den potenziell schädlichen Auswirkungen schlecht gestalteter Vergütungsstrukturen auf ein solides Risikomanagement und auf die Risikobereitschaft von Einzelpersonen entgegenzuwirken. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht in Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentgesellschaften sowie der Anleger dieser Investmentgesellschaften.

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter und Führungskräfte der Verwaltungsgesellschaft, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf die Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft oder auf die Risikoprofile der von ihr verwalteten Investmentgesellschaften auswirkt, von den Regelungen zum Vergütungssystem betroffen. Dies umfasst die Geschäftsführer und Führungskräfte, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen sowie alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie die Führungskräfte und Risikoträger.

Für diese Mitarbeiter gelten insbesondere folgende Vergütungsrichtlinien:

Die Vergütung der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft setzt sich aus einem Fixgehalt sowie einem variablen Bestandteil zusammen.

Die variable Vergütung ist derart ausgestaltet, dass sie teilweise bis vollständig reduziert werden kann. Zum Zwecke der Einschränkung einer übermäßigen Risikoübernahme erfolgt die Berechnung der variablen Vergütung risikogewichtet und erfolgsabhängig. Für die Berücksichtigung von Risiken und Ergebnissen in der variablen Vergütung werden sowohl quantitative als auch qualitative Indikatoren im Einklang mit Geschäfts- und Risikostrategie der Verwaltungsgesellschaft sowie der jeweiligen Investmentgesellschaft verwendet. Die Festlegung der variablen Vergütung erfolgt auf der Basis von zu Beginn des Geschäftsjahres dokumentierten Zielvereinbarungen. Diese bestehen zum einen aus von der Geschäftsführung festgelegten allgemeingültigen Unternehmenszielen und zum anderen aus von den Führungskräften festgelegten individuellen Zielen für alle Mitarbeiter. Die Zielvereinbarungen berücksichtigen die individuellen Anforderungen an den jeweiligen Unternehmensbereich und dienen der Bewertung von Leistung und Erfolg der einzelnen Mitarbeiter. Diese Bewertung erfolgt im Rahmen eines jährlichen Mitarbeitergesprächs.

Im Allgemeinen werden bei der Verwaltungsgesellschaft Anreize für die Geschäftsführer und Mitarbeiter zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risikopositionen vermieden, da die Geschäftsführung sichergestellt hat, dass alle Geschäfte insbesondere einer vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsführer unterliegen. Die Geschäftsführung hat hierbei die Vorgaben der Geschäftsordnung zu beachten, d.h. insbesondere sind alle dort festgelegten Geschäfte mit Risikobezug dem Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft zur Genehmigung vorzulegen. Dadurch ist grundsätzlich sichergestellt, dass die Geschäftsführung am Aufsichtsorgan vorbei keine Risikopositionen eingehen kann, die unverhältnismäßige Folgen für die Höhe der Vergütung haben können.

Entscheidungen über die Höhe von Vergütungen werden von der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Sollte die Geschäftsführung selbst betroffen sein, werden diese Entscheidungen durch den Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft getroffen.

Die Verwaltungsgesellschaft hatte im Dezember 2016 einen Vergütungsausschuss eingerichtet.

Der Vergütungsausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden sowie einem weiteren Mitglied des Aufsichtsrats der KVG. Der Aufsichtsrat bedient sich der internen Beratung durch die Leitung der KVG und der Leitung HR der KVG. Die Leitung HR der KVG nimmt i.d.R. als Gast an den Sitzungen des Vergütungsausschusses teil. Die Teilnehmer des Vergütungsausschusses treffen sich zweimal jährlich. Der Vergütungsausschuss überwacht die Ausgestaltung der Anreiz- und Vergütungssysteme gemäß den gesetzlichen Vorgaben der ESMA Leitlinien und berichtet an den Aufsichtsrat über notwendige Anpassungen sowie ob es mit den nationalen und internationalen Vorschriften, Grundsätzen und Standards vereinbar ist.

Einzelheiten zur Vergütungspolitik werden von der Gesellschaft jährlich in Form eines Vergütungsberichtes auf der Internetseite bzw. auf Anfrage als Papierversion zur Verfügung gestellt.

6 Wesentliche Änderungen im Geschäftsjahr

Angaben gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 erfolgten keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich der im Verkaufsprospekt aufgeführten Informationen.

Angaben gemäß Artikel 105 Abs. 1c Level-II-Verordnung

Es ergeben sich keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Angaben gemäß §§ 158 Satz 1 i.V.m. 135 Abs. 7 Satz 2 KAGB i.V.m. Artikel 105 Abs. 1c Level-Il-Verordnung.

Der maximale Umfang der Hebelfinanzierung (Leverage) wurde nicht geändert.

 

Grünwald, den 5. Juni 2020

Die persönlich haftende Gesellschafterin
Wealthcap Private Equity 21 Komplementär GmbH

gez. Alfred Gangkofner

gez. Christian Kümmerling

Bilanz zum 31. Dezember 2019

A. Aktiva

31.12.2019 Anteil am Fondsvermögen 31.12.2018
EUR EUR in % EUR
A. Aktiva
1. Beteiligungen 5.067.084,95 45,08 1.285.926,33
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
a) Täglich verfügbare Bankguthaben 6.343.949,27 56,44 4.915.005,41
3. Forderungen
a) eingeforderte ausstehende Einlagen 255.000,00 2,27 217.500,00
b) Andere Forderungen 40.125,00 0,36 34.912,50
295.125,00 252.412,50
11.706.159,22 6.453.344,24

B. Passiva

1. Rückstellungen 122.075,00 1,09 40.000,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten
a) gegenüber Gesellschaftern 336.775,00 3,00 28.000,00
b) Andere 7.687,50 0,06 210.850,00
344.462,50 238.850,00
3. Eigenkapital
a) Kapitalanteile der Komplementärin 0,00 0,00 0,00
b) Kapitalanteile der Kommanditisten
ba) Kapitalanteile 55.501.000,00 493,80 27.144.000,00
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -38.843.700,00 -345,60 -18.993.800,00
Eingeforderte Einlagen 16.657.300,00 148,20 8.150.200,00
bb) Kapitalrücklage 2.362.415,00 21,02 1.148.912,50
bc) Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung -983.366,74 -8,75 -264.525,36
bd) Gewinnvortrag/Verlustvortrag -2.860.092,90 -25,45 -18.872,75
be) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -3.936.633,64 -35,02 -2.841.220,15
11.239.621,72 100,00 6.174.494,24
11.239.621,72 100,00 6.174.494,24
11.706.159,22 6.453.344,24

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

2019 2018
EUR EUR EUR
1. Erträge
a) sonstige betriebliche Erträge 647,20 1.347,50
Summe der Erträge 647,20 1.347,50
2. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütung 409.500,00 127.898,63
b) Verwahrstellenvergütung 22.000,00 22.000,00
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 15.559,85 15.642,36
d) Sonstige Aufwendungen 3.490.220,99 2.677.026,66
Summe der Aufwendungen 3.937.280,84 2.842.567,65
3. Ordentlicher Nettoertrag/ Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -3.936.633,64 -2.841.220,15
4. Zeitwertänderung
a) Aufwendungen aus der Neubewertung -718.841,38 -261.844,52
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres -718.841,38 -261.844,52
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -4.655.475,02 -3.103.064,67

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

1. Allgemeine Angaben

Die Wealthcap Fondsportfolio Private Equity 21 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (Wcap PE 21 KG, Gesellschaft, Investmentgesellschaft oder AIF) ist eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des § 149 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und gilt als kleine Kapital- und Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften des § 158 i.V.m. § 135 KAGB sowie den Bestimmungen der Kapitalanlagerechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) aufgestellt. Somit sind für den Jahresabschluss die Bestimmungen des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des HGB und für den Lagebericht § 289 HGB anzuwenden, soweit sich aus den Vorschriften des KAGB nichts anderes ergibt. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend § 135 KAGB i.V.m. §§ 21 und 22 der KARBV gegliedert.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister Abteilung A des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 107482 eingetragen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Beteiligungen sind gemäß § 28 KARBV i.V.m. § 168 Abs. 3 KAGB zum Verkehrswert angesetzt und bewertet. Die in der geprüften Vermögensaufstellung der Beteiligungsgesellschaft Wealthcap 21/22 Equity GmbH & Co. KG, Grünwald (kurz: 21/22 Equity KG), enthaltenen Residualwerte aus Vermögens- und Schuldpositionen bilden den Nettoinventarwert. Der Verkehrswert entspricht dem anteiligen Net Asset Value (NAV), der wiederum als Summe der Beträge zu verstehen ist, zu denen die von der Zwischengesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände bzw. die Verbindlichkeiten in einem Geschäft zwischen sachverständigen, unabhängigen und vertragswilligen Geschäftspartnern ausgetauscht werden können.

Die übrigen Aktiva sind zum Nennwert angesetzt und bewertet.

Die Kapitalanteile der Kommanditisten sind mit dem Nennbetrag angesetzt und bewertet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen angesetzt und bewertet.

Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt.

3. Angaben zur Bilanz

3.1 Aktiva

Die Gesellschaft hält zum Abschlussstichtag eine Beteiligung an der 21/22 Equity KG in Höhe von 5.067 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.286 Tsd. EUR).

Übersicht über die Beteiligungen zum 31. Dezember 2019 gemäß §§ 158 Satz 2 i.V.m. 148 Abs. 2 KAGB:

21/22 Equity KG
Firma, Rechtsform und Sitz Wealthcap 21/22 Equity GmbH & Co. KG, Grünwald
Gesellschaftskapital (Pflichteinlage; HGB) in Tsd. EUR 8.061
Höhe der Beteiligung in % 75,0
Zeitpunkt des Erwerbs 22. September 2017
Verkehrswert der Beteiligung in Tsd. EUR 5.067

Die täglich verfügbaren Bankguthaben (6.344 Tsd. EUR; Vorjahr: 4.915 Tsd. EUR) betreffen das Guthaben auf dem laufenden Konto bei der UniCredit Bank AG, München.

Die Forderungen gegen Gesellschafter (255 Tsd. EUR; Vorjahr: 218 Tsd. EUR) betreffen die ausstehenden eingeforderten Einlagen.

Die sonstigen Forderungen (40 Tsd. EUR, Vorjahr: 35 Tsd. EUR) bestehen ebenfalls gegen Gesellschafter und resultieren aus noch nicht eingezahlten Agien zum Abschlussstichtag.

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3.2 Passiva

Das Eigenkapital in Höhe von 11.239.621,72 EUR (Vorjahr: 6.174.494,24 EUR) entfällt vollständig auf die Kommanditisten. Von den eingeworbenen Kapitalanteilen entfallen 55.491 Tsd. EUR (Vorjahr: 27.134 Tsd. EUR) auf die Anleger und 10 Tsd. EUR (Vorjahr: 10 Tsd. EUR) auf die Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald.

Von den Pflichteinlagen sind 100 EUR im Handelsregister als Haftsumme eingetragen.

Die sonstigen Rückstellungen (122 Tsd. EUR; Vorjahr: 40 Tsd. EUR) betreffen im Wesentlichen die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten (13,5 Tsd. EUR; Vorjahr: 13,5 Tsd. EUR), Aufwendungen für die Verwahrstellenvergütung (22 Tsd. EUR; Vorjahr: 22 Tsd. EUR), Aufwendungen für die Konzeptionsvergütung (24,5 Tsd. EUR; Vorjahr: 4 Tsd. EUR) und Aufwendungen für Vertriebsprovisionen (62 Tsd. EUR; Vorjahr: 0 Tsd. EUR).

Die sonstigen Verbindlichkeiten 344 Tsd. EUR (Vorjahr: 239 Tsd. EUR) beinhalten im Wesentlichen Transaktionsgebühren (210 Tsd. EUR) gegenüber der WCK und Vergütungsansprüche gegenüber einem Vertriebspartner (127 Tsd. EUR)

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Verwaltungsvergütung für das Jahr 2019 beträgt 0,910 % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts des Geschäftsjahres (8.707 Tsd. EUR); jedoch mindestens 410 Tsd. EUR für das Geschäftsjahr 2019. Im Geschäftsjahr ergab sich somit die Mindestvergütung in Höhe von 410 Tsd. EUR (Vorjahr: 128 Tsd. EUR).

Die Verwahrstellenvergütung von 22 Tsd. EUR (Vorjahr: 22 Tsd. EUR) betrifft die Vergütung für die State Street Bank International GmbH, München, gemäß Verwahrstellenvertrag.

Die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 16 Tsd. EUR (Vorjahr: 16 Tsd. EUR) betreffen im Wesentlichen die Aufwendungen aus der Bildung der Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses (14 Tsd. EUR; Vorjahr: 14 Tsd. EUR) und für die Veröffentlichungskosten des Jahresabschluss 2019 (1 Tsd. EUR; Vorjahr: 1 Tsd. EUR).

Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2019 2018
Tsd. EUR Tsd. EUR
Gebühren Eigenkapitalbeschaffung 2.064 1.963
Gebühren Konzeptionsvergütung 709 116
Transaktionsgebühr 604 0
Gebühren Treuhandvergütung 104 32
Übrige 9 3
Gebühren Einzahlungsgarantie 0 563
3.490 2.677

Die Aufwendungen aus der Neubewertung in Höhe von 719 Tsd. EUR (Vorjahr: 262 Tsd. EUR) entfallen in voller Höhe auf die Neubewertung der Beteiligung zum Abschlussstichtag.

5. Angaben zu (Eigen-)Kapital und Ergebnisverwendung

5.1 Verwendungs- und Entwicklungsrechnung gemäß § 24 KARBV

Die Verwendungs- und Entwicklungsrechnung gemäß § 24 KARBV werden in Anlage 2 des Anhangs dargestellt.

5.2 Darstellung der Kapitalkonten gemäß Regelung im Gesellschaftsvertrag nach § 25 Abs. 4 KARBV

Das Eigenkapital der Kommanditisten gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen (§ 25 Abs. 4 KARBV) stellt sich zum Abschlussstichtag wie folgt dar:

31.12.2019 31.12.2018
Kommanditisten EUR EUR
Kapitalkonto I (Einlagen) 55.501.000,00 27.144.000,00
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -38.843.700,00 -18.993.800,00
Kapitalkonto II (Agio) 2.362.415,00 1.148.912,50
Kapitalkonto III (Entnahmen) 0,00 0,00
Kapitalkonto IV (realisierte Gewinne/Verluste) -6.796.726,54 -2.860.092,90
Kapitalkonto V (nicht realisierte Gewinne/Verluste) -983.366,74 -264.525,36
11.239.621,72 6.174.494,24

Die Komplementärin hat keine Kapitaleinlage geleistet und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.

Das realisierte Ergebnis und das nicht realisierte Ergebnis werden jeweils im Verhältnis des Kapitalkontos I zum Abschlussstichtag verteilt.

5.3 Vergleichende Übersicht sowie umlaufende Anteile und Anteilwert gemäß § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 KAGB

31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017
Fondsvermögen (EUR) 11.239.621,72 6.174.494,24 -11.533,59
Wert je Anteil (EUR) 202,51 227,47 -1.155,36
Umlaufende Anteile (Stück) 55.501 27.144 10

Ein Anteil entspricht 1.000,00 EUR am zum Abschlussstichtag ausgegebenen Kommanditkapital von 55.501.000,00 EUR. Alle Anteile haben die gleichen Ausstattungsmerkmale. Verschiedene Anteilsklassen gemäß §§ 149 Abs. 2 i.V.m. 96 Abs. 1 KAGB wurden nicht gebildet.

6. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal.

Im Berichtszeitraum wurden keine Geschäfte i.S.d. Artikel 3 Nr. 11 bzw. Nr. 18 der Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, d.h. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte oder Gesamtrendite-Swaps, abgeschlossen.

6.1 Vermögensaufstellung gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 1 KAGB

Die Vermögensaufstellung ist dem Anhang als Anlage 1 beigefügt.

6.2 Angaben gemäß § 101 Abs. 2 KAGB

6.2.1 Angaben zur Gesamtkostenquote gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 1 KAGB

Die Gesamtkostenquote gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 1 KAGB beträgt im Geschäftsjahr 2019 rund 13,37 % und setzt sich aus der Summe der laufenden Aufwendungen des Geschäftsjahres (1.164 Tsd. EUR) bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen zusammen. Die Initialkostenquote beträgt im Geschäftsjahr 2019 rund 31,85 % und setzt sich aus der Summe der einmaligen erfolgsunabhängigen Aufwendungen (2.773 Tsd. EUR) bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen zusammen.

Das durchschnittliche Fondsvermögen (8.707.057,98 EUR) wurde als Durchschnitt aus dem Fondsvermögen per 31. Dezember 2019 (11.239.621,72 EUR) und per 31. Dezember 2018 (6.174.494,24 EUR) ermittelt.

6.2.2 Angaben zu den vereinbarten Pauschalgebühren gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 2 KAGB sowie weitere vereinbarte Gebühren

Von der Gesellschaft zu leistende Pauschalgebühren liegen nicht vor.

Folgende Vergütungen an die Wealthcap KVG, die Verwahrstelle oder an Dritte wurden vertraglich vereinbart:

Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Verwaltung der Investmentgesellschaft eine jährliche Verwaltungsvergütung i.H.v. bis zu 0,910 % der Bemessungsgrundlage, für den Zeitraum ab der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2018 jedoch mindestens 204.750 EUR und für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 jeweils mindestens 409.500 EUR. Verlängert sich die Laufzeit der Investmentgesellschaft entsprechend § 9 Ziffer 2 der Anlagebedingungen über den 31. Dezember 2032 hinaus, beträgt die jährliche Verwaltungsvergütung ab Beginn des Geschäftsjahres 2033 bis zu 0,455 % der Bemessungsgrundlage. Ab Liquidationseröffnung durch Laufzeitende, Gesellschafterbeschluss oder sonstige Gründe nach § 131 HGB beträgt die jährliche Vergütung bis zu 0,455 % der Bemessungsgrundlage. Im Geschäftsjahr 2019 ist eine Verwaltungsvergütung in Höhe von 410 Tsd. EUR angefallen.

Die Komplementärin der Investmentgesellschaft erhält für die Übernahme der persönlichen Haftung und für die Geschäftsführung eine jährliche Vergütung i.H.v. bis zu 0,010 % der Bemessungsgrundlage, für den Zeitraum ab der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2018 jedoch mindestens 2.250 EUR und für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 jeweils mindestens 4.500 EUR. Verlängert sich die Laufzeit der Investmentgesellschaft entsprechend § 9 Ziffer 2 der Anlagebedingungen über den 31.12.2032 hinaus, beträgt die jährliche Vergütung der Komplementärin ab Beginn des Geschäftsjahres 2033 bis zu 0,005 % der Bemessungsgrundlage. Im Geschäftsjahr ist eine Vergütung von 5 Tsd. EUR angefallen.

Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen letzten Bewertungsstichtag von der Investmentgesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen. Die Bemessungsgrundlage kann sich jedoch maximal auf 100 % des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals belaufen. Wird der Nettoinventarwert nur einmal jährlich ermittelt, wird der Berechnung des Durchschnitts der Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres zugrunde gelegt.

Daneben bestehen zwischen der Gesellschaft und der Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (WCK) ein Konzeptions- und Strukturierungsvertrag, wofür die WCK eine Vergütung von 2,5 % abzüglich des Honorars für die Platzierungsgarantie von 562,5 Tsd. EUR erhält. Im Geschäftsjahr 2019 ist für die Konzeption und Strukturierung eine Vergütung in Höhe von 709 Tsd. EUR angefallen.

Die Verwaltungsgesellschaft erhält zudem für die Verwaltung der Beteiligungen an der Investmentgesellschaft, die sie gegenüber allen Anlegern einschließlich der Direktkommanditisten erbringt, eine jährliche Vergütung i. H. v. bis zu 0,230 % der Bemessungsgrundlage, für den Zeitraum ab der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2018 jedoch mindestens 51.750 EUR und für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 jeweils mindestens 103.500 EUR. Verlängert sich die Laufzeit der Investmentgesellschaft entsprechend § 9 Ziffer 2 der Anlagebedingungen über den 31.12.2032 hinaus, beträgt die jährliche Vergütung der Verwaltungsgesellschaft ab Beginn des Geschäftsjahres 2033 bis zu 0,115 % der Bemessungsgrundlage. Im Geschäftsjahr 2019 fiel eine Treuhandvergütung in Höhe von 104 Tsd. EUR an.

Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung i. H. v. 0,0357 % auf Basis des durchschnittlichen Nettoinventarwertes der Investmentgesellschaft, mindestens jedoch 21.420 EUR p.a. Darüber hinaus erhält die Verwahrstelle einen Ersatz von Aufwendungen für im Rahmen der Ankaufsbewertung oder der Eigentumsverifikation ggf. notwendige externe Gutachten. Im Geschäftsjahr 2019 fiel eine Verwahrstellenvergütung in Höhe von 22 Tsd. EUR an.

Erfolgsabhängige Vergütung:

Die Verwaltungsgesellschaft hat für ihre Verwaltungstätigkeit Anspruch auf eine zusätzliche erfolgsabhängige Beteiligung an den Auszahlungen der Investmentgesellschaft, wenn zum Berechnungszeitpunkt folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a)

Die Anleger haben Auszahlungen in Höhe ihrer geleisteten Einlagen (ohne Ausgabeaufschlag) erhalten, wobei die Haftsumme erst im Rahmen der Liquidation ausgekehrt wird.

b)

Die Anleger haben darüber hinaus Auszahlungen in Höhe einer durchschnittlichen jährlichen Verzinsung von 8 %, einschließlich Zinseszins, bezogen auf ihre geleisteten und noch nicht durch die Investmentgesellschaft zurückgezahlten Einlagen (ohne

Ausgabeaufschlag) für den Zeitraum, ab dem der letzte Anleger der Investmentgesellschaft beigetreten ist, bis zum Berechnungszeitpunkt erhalten.

Danach besteht ein Anspruch auf eine erfolgsabhängige Beteiligung der Verwaltungsgesellschaft an den Auszahlungen der Investmentgesellschaft i.H.v. 15 % aller weiteren Auszahlungen der Investmentgesellschaft. Der jeweilige Anspruch auf erfolgsabhängige Auszahlungen wird jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahrs, spätestens nach der Veräußerung aller Vermögensgegenstände, zur Zahlung fällig. Die Vergütung versteht sich inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Betrag berücksichtigt den aktuellen Steuersatz. Bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes wird der genannte Prozentsatz entsprechend angepasst.

Weitere Aufwendungen zulasten der Investmentgesellschaft bestehen wie folgt:

a) Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zulasten der Investmentgesellschaft und werden nicht durch die bereits oben beschriebenen Kosten, Gebühren und Vergütungen gedeckt und auch nicht auf diese angerechnet:

Kosten für externe Bewerter für die Bewertung der Vermögensgegenstände gem. §§ 261, 271 KAGB,

bankübliche Depotbankgebühren, Kontoführungsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs außerhalb der Verwahrstelle, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland,

Kosten für Geldkonten und Zahlungsverkehr,

Aufwendungen für die Beschaffung von Fremdkapital, insbesondere an Dritte gezahlte Zinsen,

für die Vermögensgegenstände entstehende Bewirtschaftungskosten (Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten), die von Dritten in Rechnung gestellt werden,

Kosten für die Prüfung der Investmentgesellschaft durch deren Abschlussprüfer,

von Dritten in Rechnung gestellte Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen der Investmentgesellschaft sowie der Abwehr von gegen die Investmentgesellschaft erhobenen Ansprüchen,

Gebühren und Kosten, die von staatlichen und anderen öffentlichen Stellen in Bezug auf die Investmentgesellschaft erhoben werden,

ab Zulassung der Investmentgesellschaft zum Vertrieb entstandene Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf die Investmentgesellschaft und ihre Vermögensgegenstände (einschließlich steuerrechtlicher Bescheinigungen), die von externen Rechts- und Steuerberatern in Rechnung gestellt werden,

Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten, soweit diese gesetzlich erforderlich sind,

Steuern und Abgaben, die die Investmentgesellschaft schuldet

angemessene Kosten für Gesellschafterversammlung.

b) Transaktionsgebühr

Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Investition der Investmentgesellschaft in einen AIF i.S. d. § 1 Ziffer 2 und 3 der Anlagebedingungen jeweils eine Transaktionsgebühr i.H.v. bis zu 1,75 % des Investitionsbetrages. Der Investitionsbetrag entspricht grundsätzlich dem gegenüber der Investmentgesellschaft durch den betreffenden AIF verbindlich bestätigten Zeichnungsbetrag. Im Falle des Erwerbs einer bereits bestehenden Beteiligung entspricht der Investitionsbetrag der Summe aus dem Kaufpreis der Beteiligung und dem Teil des Zeichnungsbetrages, der durch den Veräußerer der Beteiligung noch nicht in den jeweiligen AIF eingezahlt wurde. Die Transaktionsgebühr steht der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls zu, wenn die Investition in einen AIF i. S. d. § 1 Ziffer 2 und 3 der Anlagebedingungen über eine Zweckgesellschaft erfolgt, an der die Investmentgesellschaft beteiligt ist. In diesen Fällen gilt der vorstehende Absatz entsprechend; die Transaktionsgebühr wird jedoch lediglich in Bezug auf den Anteil des Investitionsbetrages berechnet, welcher der Beteiligung der Investmentgesellschaft an der betreffenden Zweckgesellschaft entspricht.

Im Geschäftsjahr 2019 fielen Transaktionsgebühren in Höhe von 604 Tsd. EUR (Vorjahr: O Tsd. EUR) an.

c) Transaktions- und Investitionskosten

Darüber hinaus werden die beim Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen anfallenden Transaktions- und Investitionskosten aus dem Vermögen der Investmentgesellschaft gezahlt. Solche Transaktions- und Investitionskosten sind sämtliche beim Erwerb oder der Veräußerung der Vermögensgegenstände anfallenden Kosten, die neben dem eigentlichen Erwerbspreis bzw. Investitionsbetrag anfallen, d. h. Kosten beim Erwerb einer Zielfondsbeteiligung, der Aufnahme als Gesellschafter in einen (ggf. noch zu gründenden) Zielfonds oder der Veräußerung einer Zielfondsbeteiligung. Es handelt sich beispielsweise um Kosten für die rechtliche und steuerliche Beratung und/oder die externe Bewertung. Die im Zusammenhang mit Transaktionen und Investitionen von Dritten beanspruchten Kosten, einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden Steuern werden der Investmentgesellschaft unabhängig vom tatsächlichen Zustandekommen der Transaktion bzw. Investition belastet. Der Investmentgesellschaft werden darüber hinaus die auf die Transaktion bzw. Investition ggf. entfallenden Steuern und Gebühren gesetzlich vorgeschriebener Stellen belastet. Da zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige die konkreten Zielfonds noch nicht feststehen, sind detaillierte Angaben zu der Art und zu der Höhe der Transaktionsgebühr sowie der Transaktions- und Investitionskosten nicht möglich.

Auf Ebene der von der Investmentgesellschaft gehaltenen Zweckgesellschaft können entsprechende Kosten anfallen; sie werden nicht unmittelbar der Investmentgesellschaft in Rechnung gestellt, gehen aber unmittelbar in die Rechnungslegung der Zweckgesellschaft ein, schmälern ggf. deren Vermögen und wirken sich mittelbar über den Wertansatz der Beteiligung in der Rechnungslegung auf den Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft aus.

Daneben besteht ein Platzierungsgarantievertrag zwischen der Gesellschaft und der Wealthcap Investment Services GmbH, München. Die Wealthcap Investment Services GmbH erhält für die Übernahme der Platzierungsgarantie eine Vergütung in Höhe von 562,5 Tsd. EUR, welche im Geschäftsjahr 2018 in voller Höhe angefallen ist.

6.2.3 Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 KAGB

Die KVG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine gesonderten Kosten in Rechnung gestellt und keine Rückvergütungen der aus dem AIF an die Verwahrstelle und an Dritte geleistete Vergütungen und Aufwendungserstattungen erhalten. Des Weiteren hat die WCK keinen wesentlichen Teil der von dem AIF an die WCK geleisteten Vergütungen für Zahlungen an Vermittler von Anteilen des AIF auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet. Weiterhin sind keine Vergütungen der WCK selbst oder einer anderen KVG oder einer Gesellschaft, mit der die KVG eine wesentliche mittelbare/unmittelbare Beteiligung eingegangen ist für die gehaltenen Anteile berechnet worden.

Der Ausgabepreis der Anteile ergibt sich aus dem Nominalbetrag des vom Anleger übernommenen Zeichnungsbetrags zzgl. des Ausgabeaufschlags. Die Summe der in Form des Ausgabeaufschlags und der Initialkosten anfallenden Kosten beträgt bis zu 9,774 % des Ausgabepreises. Der Ausgabeaufschlag der Anteile beträgt bis zu 5 % des Zeichnungsbetrags. Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen. Im Geschäftsjahr 2019 sind Ausgabeaufschläge in Höhe von 1.214 Tsd. EUR angefallen.

Der Anleger hat kein Recht auf ordentliche Kündigung und damit kein Recht auf Rückgabe der Anteile. Daher wird ein Rücknahmepreis nicht fortlaufend berechnet und ein Rücknahmeabschlag nicht erhoben.

6.3 Vergütungsangaben gemäß § 101 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 KAGB

Die Vergütungsangaben (Mitarbeitervergütungen der KVG) werden im Lagebericht in Abschnitt 5 „Vergütungen“ dargestellt.

6.4 Wesentliche Änderungen gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Die wesentlichen Änderungen im Geschäftsjahr werden im Lagebericht in Abschnitt 6 „Wesentliche Änderungen im Geschäftsjahr“ dargestellt.

6.5 Angaben gemäß § 300 KAGB

6.5.1 Angaben zu schwer liquidierbaren Vermögensgegenständen

Anlagen in schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

6.5.2 Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement

Im Berichtsjahr hat es keine Änderungen im Liquiditätsmanagement gegeben.

6.5.3 Risikoprofil der Gesellschaft

Das aktuelle Risikoprofil der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:

Mit der Anlage in den AIF sind neben der Chance auf Wertsteigerungen und Ausschüttungen auch Verlustrisiken verbunden.

Der AIF ist darauf ausgerichtet, ein Portfolio von Beteiligungen an Zielfonds mit europäischer Fokussierung aufzubauen, die direkt oder indirekt in die Anlageklasse Private Equity (Unternehmensbeteiligungen) und dabei im Segment Buy-out investieren. Buy-Out ist ein Teilbereich von Private Equity und bezeichnet eine bestimmte Form des Unternehmenskaufs. Im Regelfall erwerben Investoren eine Mehrheitsbeteiligung eines nicht börsennotierten Unternehmens, um diese nach einer gewissen Zeit wieder zu verkaufen. Es ist geplant, die Zielfondsbeteiligungen nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine Zweckgesellschaft zu halten. Die konkreten Investitionsgegenstände in Gestalt von Zielfondsbeteiligungen stehen bei Auflage der Investmentgesellschaft noch nicht fest („Blind Pool“). Die Investmentgesellschaft strebt eine positive Rendite mit Ausschüttungen und Wertzuwächsen an. Es handelt sich nicht um ein Investment mit dem Charakter einer unternehmerischen Beteiligung i.S. des § 32 KARBV.

Der AIF ist somit geeignet für Anleger mit folgendem Risikoprofil:

Um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen, werden bewusst entsprechende Risiken eingegangen; für die Ertragschancen werden entsprechende Wertschwankungen in Kauf genommen.

Folgende Risiken können die Wertentwicklung des AIF und damit das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen. Die beschriebenen Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten. Bei negativer Entwicklung besteht daher das Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals und des Ausgabeaufschlags erleidet.

Anlagerisiken/Blind Pool

Das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft ist insbesondere davon abhängig, dass die Zielfonds die von ihnen gehaltenen Vermögenswerte gewinnbringend auswählen, verwalten und veräußern. Es kann daher nicht garantiert werden, dass die Gesellschaft aus ihrer Investitionstätigkeit Gewinne erzielen bzw. Verluste vermeiden wird oder dass Gewinnzuweisungen und Ausschüttungen an die Anleger vorgenommen werden können. Dies gilt insbesondere deshalb, weil i.d.R. weder die konkreten Investitionen der Gesellschaft noch die Investitionen der Zielfonds zum Zeitpunkt der Beteiligung der Anleger feststanden (Blind Pool).

Managementrisiko

Grundsätzlich besteht für den Anleger eine Abhängigkeit von den Entscheidungen des Managements sowohl des AIF, der Zielfonds sowie der Portfoliounternehmen. Fehleinschätzungen können negative Auswirkungen auf das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung zur Folge haben.

Insolvenzrisiko/keine Einlagensicherung

Die Gesellschaft kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten, wenn sie geringere Einnahmen erzielt und/oder höhere Ausgaben tätigt als erwartet. Eine daraus folgende Insolvenz der Gesellschaft kann zum Verlust der Einlage des Anlegers (samt Ausgabeaufschlag) führen, da die Gesellschaft keinem Einlagensicherungssystem angehört.

Fremdwährungsrisiko

Aufgrund von Wechselkursschwankungen können die Einnahmen der Zielfonds, die Investitionen in einer Fremdwährung vorgenommen haben, schwanken, was sich negativ auf die Ausschüttungen an die Gesellschaft und auf die Rendite des Anlegers auswirken kann. Auch bei Investitionen in einen in einer Fremdwährung geführten Zielfonds können bei Ausschüttungen Wechselkursschwankungen auftreten und Kosten für den Umtausch der Fremdwährung entstehen.

Spezifische Risiken der Anlageklasse Private Equity (Unternehmensbeteiligungen)

Mit der Investition der Gesellschaft in die Anlageklasse Private Equity (Unternehmensbeteiligungen) sind besondere Risiken verbunden. Die Rentabilität der Beteiligung an einem Zielfonds, der direkt oder indirekt in Unternehmensbeteiligungen investiert, hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung der von dem Zielfonds gehaltenen Portfoliounternehmen und damit auch von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab. Die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens und des Marktes, in dem es tätig ist, lässt sich mitunter nur schwer abschätzen. Dies gilt umso mehr, als dass Zielfonds unter Umständen auch in weniger etablierte Unternehmen investieren, die auf sich in der Entwicklung befindlichen Märkten tätig sind. Treten hierbei nicht die Erwartungen des Zielfondsmanagements ein, führen Minderungen des erzielbaren Veräußerungserlöses auf Ebene des Zielfonds zu einer Verschlechterung des Ergebnisses der Gesellschaft. Die Zielfonds erhalten für das von ihnen in die Portfoliounternehmen investierte Kapital i. d. R. weder Sicherheiten noch regelmäßige Zahlungen, wie etwa Zinszahlungen oder Dividenden. Sie sind deshalb in besonderem Maße von den Veräußerungserlösen abhängig.

Liquidität und beschränkte Handelbarkeit

Eine Veräußerung des Anteils durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich, insbesondere über sog. Zweitmarktplattformen. Aufgrund deren geringer Handelsvolumina und des Erfordernisses einer Zustimmung durch die Verwaltungsgesellschaft kann ein Verkauf jedoch ggf. auch gar nicht oder nur mit großen Abschlägen oder unter starken Einschränkungen möglich sein.

6.5.4 Risikomanagement der WCK

Zur Wahrung der organisatorischen Grundlagen zum Risikomanagement für die von der WCK verwalteten AIF wurden Richtlinien im Hinblick auf die Anforderungen nach KAGB erstellt. Die AIF-spezifischen Risikoprozesse werden von der WCK durch die Risikostrategie sowie durch die „Risiko-Richtlinie für die Steuerung von AIF“ geregelt. Die vom Risikomanagement der WCK eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozesse berücksichtigen im Wesentlichen die Identifikation, Bewertung und Überwachung, Steuerung und Kommunikation/Reporting der Risiken und auch die Überwachung des Leverage. Stresstests werden als Teil der quantitativen Risikobewertung vorgenommen. Die Überwachung der Risiken eines AIF erfolgt mithilfe eines Limitsystems, welches am jeweiligen Risikoprofil des AIF ausgerichtet ist. Risikolimits wurden im Berichtsjahr nicht überschritten. Änderungen im Risikomanagementsystem im Vergleich zum Vorjahr haben sich nicht ergeben.

6.5.5 Änderungen des maximalen Umfangs von Leverage

Im Berichtsjahr hat es keine Änderungen des maximalen Umfangs des Leverage gegeben.

6.5.6 Gesamthöhe des Leverage

Tatsächlicher Leverage-Umfang nach der Bruttomethode: 0,37

Tatsächlicher Leverage-Umfang nach der Commitmentmethode: 1,08

Die WCK hat keine das Investmentvermögen betreffende Hedging- oder Nettinginstrumente eingesetzt.

Zum 31. Dezember 2019 betrug das platzierte Eigenkapital 55.501 Tsd. EUR. Daraus ergibt sich ein NAV in Höhe von 11.240 Tsd. EUR zum Abschlussstichtag.

6.6 Organe

Persönlich haftende Gesellschafterin sowie Geschäftsführerin ist die Wealthcap Private Equity 21 Komplementär GmbH, Grünwald (Komplementärin), mit einem gezeichneten Kapital von 25.000,00 EUR.

Deren Geschäftsführer sind:

Alfred Gangkofner und

Christian Kümmerling.

 

Grünwald, den 5. Juni 2020

Die persönlich haftende Gesellschafterin
Wealthcap Private Equity 21 Komplementär GmbH

gez. Alfred Gangkofner

gez. Christian Kümmerling

Vermögensaufstellung gemäß §§ 158, 135 Abs. 5, 101 Abs. 1 Nr. 1 KAGB zum 31. Dezember 2019

Anschaffungskosten im Berichtsjahr Anteil am
Zugänge Abgänge Bestand Wert Fondsvermögen
in EUR in EUR in EUR in EUR in %
A. Vermögensgegenstände
I. Beteiligungen 5.067.084,95 45,08
Wealthcap 21/22 Equity GmbH & Co. KG 4.500.000,00 0,00 6.050.451,69
II. Liquiditätsanlagen 6.343.949,27 56,44
Bankguthaben
III. sonstige Vermögensgenstände 295.125,00 2,63
Andere
Summe Vermögensgegenstände 11.706.159,22 104,15
B. Schulden
I. Verbindlichkeiten aus -344.462,50 -3,06
anderen Gründen
II. Rückstellungen -122.075,00 -1,09
Summe Schulden C. Fondsvermöaen -466.537,50 -4,15
11.239.621,72 100,00
umlaufende Anteile (Stück) 55.501
Anteilwert (EUR) 202,51

Gegenstände, die mit Rechten Dritter belastet sind (Besicherungen gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 1 Satz 7 KAGB), bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

Verwendungs- und Entwicklungsrechnung gemäß § 24 KARBV für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

Verwendungsrechnung gem. § 24 Abs. 1 KARBV

EUR
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -3.936.633,64
2. Gutschrift/Belastung auf Rücklagenkonten 0,00
3. Gutschrift/Belastung auf Kapitalkonten 3.936.633,64
4. Gutschrift/Belastung auf Verbindlichkeitenkonten 0,00
5. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00

Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten und der Komplementäre gem. § 24 Abs. 2 KARBV

A. Komplementär EUR EUR
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 0,00
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenentnahmen 0,00
3. Mittelzufluss (netto) 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 0,00
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung 0,00
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,00
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 0,00
B. Kommanditisten EUR EUR
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 6.174.494,24
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenentnahmen 0,00
3. Mittelzufluss (netto) 9.720.602,50
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 9.720.602,50
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -3.936.633,64
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -718.841,38
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 11.239.621,72

Erklärung der gesetzlichen Vertreter

Entsprechend den Vorgaben des § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (§ 135 Abs. 1 Satz 3 KAGB)

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Investmentkommanditgesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Investmentkommanditgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

 

Grünwald, den 5. Juni 2020

Wealthcap Private Equity 21 Komplementär GmbH

gez. Alfred Gangkofner

gez. Christian Kümmerling

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Wealthcap Fondsportfolio Private Equity 21 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTES

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Wealthcap Fondsportfolio Private Equity 21 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wealthcap Fondsportfolio Private Equity 21 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach § 135 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KAGB zum Jahresabschluss und Lagebericht sowie

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Vermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Wealthcap Fondsportfolio Private Equity 21 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald, zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „As- surance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

München, den 23. Juni 2020

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Heiko Vogel, Wirtschaftsprüfer

Martin Strücker, Wirtschaftsprüfer

 

 

Leave A Comment