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MG Projektbau GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

SimonMichaelHill (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Gießen hat am 14. August 2025 um 11:22 Uhr im Verfahren 6 IN 59/25 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der MG Projektbau GmbH, Bleichstraße 20, 35390 Gießen (Handelsregister: AG Gießen, HRB 11088) angeordnet.

Geschäftsführer ist Matthias Gergin (Linden), anwaltlich vertreten durch die GSB 4 Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Gießen.

Vorläufiger Insolvenzverwalter

  • Name: Rechtsanwalt Manfred Kuhne

  • Kanzlei: Rechtsanwälte Kuhne, Eschen + Kollegen

  • Adresse: Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg

  • Telefon: 06421 / 407960

  • Fax: 06421 / 15858

  • E-Mail: info@kuhne-partner.de

Zentrale Anordnungen des Gerichts

  • Verfügungen der Gesellschaft sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

  • Das Unternehmen darf keine Forderungen ohne Zustimmung einziehen, abtreten oder anderweitig darüber verfügen.

  • Veräußerungen, Verpfändungen oder Belastungen von Anlage- und Umlaufvermögen sind untersagt.

  • Bestehende Arbeitsverhältnisse bleiben in der Hand der Gesellschaft, Neubegründung, Änderung oder Kündigung bedürfen jedoch der Zustimmung des Insolvenzverwalters.

  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  • Schuldner der MG Projektbau GmbH dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

  • Zwangsvollstreckungen gegen die Gesellschaft wurden untersagt bzw. vorläufig eingestellt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.

Hinweise für Gläubiger

Gläubiger können künftig ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, sobald das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Entscheidung ist mit sofortiger Beschwerde anfechtbar, auch durch Gläubiger, wenn die internationale Zuständigkeit bestritten wird. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.

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