Verbraucherschutzinformationen

Meta -Datenutzung für KI

KNFind (CC0), Pixabay
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Der Social-Media-Konzern Meta, zu dem Facebook und Instagram gehören, will ab dem 26. Juni 2024 Nutzerdaten wie Beiträge, Fotos und Bildunterschriften zum Training eigener KI-Anwendungen wie „Meta AI“ und „AI Creative Tools“ verwenden. Private Nachrichten sollen davon ausgenommen sein.

Meta beruft sich auf ein berechtigtes Interesse an der Datenverwendung gemäß Artikel 6 der DSGVO. Kritiker sehen das jedoch anders und fordern stattdessen eine aktive Einwilligung der Nutzer. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.

Nutzer können über Online-Formulare der Datenverwendung widersprechen. Darin müssen sie Gründe angeben, warum ihre Daten nicht für KI genutzt werden sollen. Meta entscheidet dann, ob diese Gründe die eigenen Geschäftsinteressen überwiegen. Bei einer Ablehnung bleiben Nutzern nur die Optionen, keine Inhalte mehr zu veröffentlichen, ihre Konten zu löschen oder rechtliche Schritte einzuleiten.

Trotz Widerspruch könnten Daten über Nutzer für KI verwendet werden, wenn diese z.B. von anderen in Beiträgen erwähnt oder auf Fotos markiert wurden. Zudem bietet Meta ein Formular an, um Auskunft über die Verwendung der eigenen Daten durch Drittanbieter zu erhalten und deren Löschung oder Korrektur zu verlangen.

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