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Meldung: Vorläufige Insolvenzverwaltung über Eco Hans Pro Energy GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Hanau hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eco Hans Pro Energy GmbH (Saarstraße 20, 63450 Hanau, HRB 99841) die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Verfügung erfolgte am 06.01.2025 um 16:00 Uhr.

Die Antragstellerin, vertreten durch Geschäftsführer David Kovacs (Am Klingsacker 3, 64295 Darmstadt), darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Arno Wolf (Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe) bestellt.

Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:

Betroffene Kunden und Geschäftspartner werden gebeten, sich an den Insolvenzverwalter zu wenden, um weitere Informationen über den Verfahrensstand und die möglichen Schritte zu erhalten.


Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel von Verbraucherschutz-Solar.de: „Was können betroffene Kunden jetzt tun?“

Frage: Herr Högel, die Eco Hans Pro Energy GmbH ist in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Was bedeutet das konkret für die Kunden?

Maurice Högel: Das vorläufige Insolvenzverfahren bedeutet, dass die finanzielle Lage des Unternehmens geprüft wird und über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden wird. Für Kunden heißt das, dass sie ihre Forderungen nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen können. Direkte Ansprüche gegen das Unternehmen, etwa auf Lieferung oder Rückzahlung, sind in dieser Phase meist ausgesetzt.

Frage: Welche Schritte sollten betroffene Kunden jetzt unternehmen?

Högel: Zunächst sollten Kunden überprüfen, welche Ansprüche sie gegenüber der Eco Hans Pro Energy GmbH haben. Dazu zählen zum Beispiel Anzahlungen für noch nicht gelieferte Leistungen oder Waren. Diese Forderungen sollten dokumentiert werden, etwa durch Verträge, Rechnungen oder Zahlungsbelege. Sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird, sollten die Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

Frage: Wie können Kunden ihre Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter durchsetzen?

Högel: Der Insolvenzverwalter wird im Rahmen des Verfahrens alle Gläubiger informieren. Betroffene Kunden sollten die Mitteilungen des Insolvenzverwalters sorgfältig lesen und darauf achten, die Fristen für die Anmeldung ihrer Forderungen einzuhalten. Es kann sinnvoll sein, sich rechtlichen Beistand zu suchen, um sicherzustellen, dass die Anmeldung korrekt und vollständig erfolgt.

Frage: Gibt es Chancen, dass Kunden ihr Geld zurückbekommen?

Högel: Das hängt von der finanziellen Situation der Eco Hans Pro Energy GmbH ab. Wenn genügend Vermögen vorhanden ist, um zumindest einen Teil der Gläubigerforderungen zu bedienen, können Kunden mit einer Quote rechnen. Allerdings ist dies oft nur ein Bruchteil der ursprünglichen Forderung.

Frage: Gibt es noch andere Schritte, die Kunden unternehmen sollten?

Högel: Kunden sollten auch prüfen, ob sie durch eine mögliche Insolvenzversicherung oder Garantien abgesichert sind. Wer sich unsicher ist, sollte professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Verbraucherzentralen oder spezialisierte Anwälte können hierbei helfen.

Frage: Welche allgemeinen Hinweise haben Sie für Kunden in solchen Fällen?

Högel: Transparenz und schnelles Handeln sind entscheidend. Kunden sollten alle relevanten Unterlagen zusammentragen und Fristen einhalten. Gleichzeitig rate ich dazu, sich nicht auf Versprechungen Dritter einzulassen, die beispielsweise hohe Rückzahlungen gegen Gebühren versprechen – hier lauern oft Betrüger.

Fazit:
Betroffene Kunden der Eco Hans Pro Energy GmbH sollten aktiv werden, ihre Ansprüche sorgfältig dokumentieren und die Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter suchen. Rechtsanwalt Maurice Högel empfiehlt, rechtzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um alle Optionen zu prüfen.

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