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Meldepflicht bei Straftaten gemäß § 3a Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft

viarami (CC0), Pixabay
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Die alte Bundesregierung „Team Merkel“ hatte im Sommer 21 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verschärft und nun tritt zum 01.02.2022 eine Meldepflicht für Straftaten (Hetze, Beleidigung und Verleumdung und so weiter) für die großen Dienste wie Facebook oder Google (wegen YouTube) in Kraft.

Wenn also eine Straftat bemerkt wird, geht es von dem Anbieter über das Bundeskriminalamt zum Staatsanwalt. Das Bundeskriminalamt rechnet mit einem Schub von Infos ab dem 01.02.2022…

Die Eilentscheidungen zu dem Komplex vor dem Verwaltungsgericht Köln werden noch im Februar 2022 erwartet. Hier hatten Netzwerke sich geweigert und möchte gerichtlich bestätigt haben, dass diese nicht zum PETZER der Nation werden müssen.

Insider rechnen allerdings nicht damit, dass die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts das Verfahren ernsthaft verändern werden.

 

 

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