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Media Markt verliert gegen Verbraucherzentrale

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Media Markt hatte eine durchschnittlich sparsame Kühl-Gefrierkombination als „sehr sparsam im Energieverbrauch“ beworben. Im Streit um die Werbung für das Elektrogerät zog Media Markt nun den Kürzeren. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied in zweiter Instanz gegen den Elektrofachmarkt (Urteil vom 13. Oktober 2011, Aktenzeichen: 4 U 144/10).

Die Karlsruher Richter wiesen die Berufung des Unternehmens mit der Begründung zurück, dass „durch die Werbung Qualitätsvorstellungen geweckt werden, denen das Produkt nicht gerecht wird“. Sie sei im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb irreführend.

Das Oberlandesgericht folgte damit der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Freiburg, das auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg Media Markt die Werbung bereits im vergangenen Jahr untersagt hatte.

Grüner angestrichen als erlaubt
Immer häufiger schmücken sich Firmen zu Unrecht mit der Umweltfreundlichkeit ihrer Produkte. Die Urteile gegen Media Markt sind ein wichtiger Sieg im Kampf gegen Greenwashing. Sie weisen Unternehmen in die Schranken, die das grüne Gewissen von Verbrauchern im eigenen Absatzinteresse missbrauchen.

Stand vom Donnerstag, 8. Dezember 2011

Quelle:VBZ Hamburg

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