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Maxwell bittet Oberstes US-Gericht, Verurteilung aufzuheben – mit Verweis auf Epstein-Deal

GraphicMama-team (CC0), Pixabay
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Ghislaine Maxwell, langjährige Vertraute und frühere Lebensgefährtin des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, hat das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten angerufen, um ihre Verurteilung wegen Sexualhandels mit Minderjährigen aufzuheben. Ihre Anwälte argumentieren, Maxwell sei durch einen früheren Nichtverfolgungsdeal geschützt gewesen, den Epstein mit der US-Staatsanwaltschaft in Florida abgeschlossen hatte.

„Es geht in diesem Fall nicht darum, was Epstein getan hat, sondern darum, was die US-Regierung versprochen hat“, heißt es in dem Schriftsatz von Maxwells Anwaltsteam.

Maxwell war im Jahr 2022 zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie über Jahre hinweg gemeinsam mit Epstein minderjährige Mädchen angeworben, manipuliert und dem sexuellen Missbrauch durch Epstein und sein Netzwerk ausgeliefert hatte.

Verweis auf Trump und politische Spannungen

In einer politisch aufgeladenen Erklärung spielte Maxwells Anwalt David Oscar Markus auf den früheren Präsidenten Donald Trump an: „Präsident Trump hat seine Karriere auf Deals aufgebaut – und er weiß, was es heißt, ein gegebenes Wort zu halten“, sagte Markus. „Es ist zutiefst ungerecht, Ghislaine Maxwell zum Sündenbock für Epsteins Taten zu machen, wenn die Regierung ihr versprochen hat, sie nicht strafrechtlich zu verfolgen.“

Maxwell beruft sich auf eine sogenannte Non-Prosecution Agreement (NPA), das Epstein 2008 im Rahmen eines Deals mit Bundesbehörden in Florida erhalten hatte. Damals entging Epstein einer Bundesanklage und bekannte sich stattdessen zu leichteren staatlichen Anklagepunkten im Zusammenhang mit Prostitution. Maxwell war in dieser Vereinbarung nicht namentlich genannt, behauptet jedoch, sie sei dennoch durch sie geschützt gewesen.

Zweifel an nationaler Gültigkeit des Deals

Ein Berufungsgericht in New York hatte Maxwells Argument bereits zurückgewiesen. Es entschied, dass das Abkommen mit der Staatsanwaltschaft in Florida keine bindende Wirkung für die Behörden im südlichen New York habe – dort, wo Maxwell später angeklagt wurde.

Ihre Anwälte argumentieren nun, dass US-Berufungsgerichte bei der Frage, ob solche Abkommen national gelten, uneinheitlich entscheiden. Damit wollen sie erreichen, dass der Supreme Court den Fall zur grundsätzlichen Klärung annimmt. Eine Entscheidung darüber wird für den Herbst erwartet.

Das US-Justizministerium stellte in einem Schriftsatz vom 14. Juli klar: „Die Klägerin war keine Vertragspartei der betreffenden Vereinbarung. Nur Epstein und die Bundesstaatsanwaltschaft in Florida waren dies.“

Ein Schatten, der über Washington bleibt

Maxwells Eingabe an das höchste Gericht fällt in eine Zeit erhöhter politischer Aufmerksamkeit: Die Gespräche zwischen ihr und dem stellvertretenden Justizminister Todd Blanche sorgen für Spekulationen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang der Trump-Regierung mit den sogenannten „Epstein-Files“.

Epstein war 2019 unter Bundesanklage erneut verhaftet worden, starb jedoch wenige Wochen später in Untersuchungshaft. Offiziell wurde sein Tod als Suizid gewertet – eine Bewertung, die bis heute von Verschwörungstheorien überschattet wird.


Hintergrund:
Ghislaine Maxwell sitzt ihre Strafe derzeit in einem Bundesgefängnis in Florida ab. Sie bestreitet alle Vorwürfe und sieht sich, laut ihrer Verteidigung, als Opfer eines politisch motivierten Justizverfahrens.

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