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MAXIMILIAN Family Office AG-außerordentliche Hauptversammlung

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MAXIMILIAN Family Office AG Berlin

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu einer am

19.07.2018, 15.00 Uhr

in den Geschäftsräumen der hww hermann wienberg wilhelm Rechtsanwälte PartG mbB, Widenmayerstr. 16, 4. Stock, 80538 München

stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung der
MAXIMILIAN Family Office AG

ein.

Eine Aktionärsminderheit hat mit Schreiben vom 05.06.2018 gem. § 122 Abs. 1 AktG die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung mit der nachfolgenden Tagesordnung verlangt.

Der Vorstand hat dieses Verlangen geprüft, es für ordnungsgemäß befunden und am 07.06.2018 beschlossen, diesem Verlangen nachzukommen.

Die Hauptversammlung hat folgende

TAGESORDNUNG:

Tagesordnungspunkt 1
Beschlussfassung über die Zwangseinziehung der von der ASTUTIA Equity Partners GmbH & Co. KGaA gehaltenen, 53.482 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft gem. § 6a Abs. 1 lit. c) der Satzung

Es ist vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Die von der ASTUTIA Equity Partners GmbH & Co. KGaA gehaltenen, 53.482 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft werden zum Zwecke des Ausschlusses der ASTUTIA Equity Partners GmbH & Co. KGaA als Aktionärin aus wichtigem, in ihrer Person liegendem Grunde gemäß § 6a Abs. (1) lit. c) der Satzung eingezogen. Die Einziehung erfolgt ohne Kapitalherabsetzung, der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht sich gem. § 8 Abs. 3 AktG.

Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Zwangseinziehung der von der BeRo Beteiligungs GmbH gehaltenen, 3.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft gem. § 6a Abs. 1 lit. c) der Satzung

Es ist vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Die von der BeRo Beteiligungs GmbH gehaltenen, 3.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft werden zum Zwecke des Ausschlusses der BeRo Beteiligungs GmbH als Aktionärin aus wichtigem, in ihrer Person liegendem Grunde gemäß § 6a Abs. (1) lit. c) der Satzung eingezogen. Die Einziehung erfolgt ohne Kapitalherabsetzung, der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht sich gem. § 8 Abs. 3 AktG.

Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Zwangseinziehung der von der ULB Consult s.a.r.l. gehaltenen, 3.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft gem. § 6a Abs. 1 lit. c) der Satzung

Es ist vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Die von der ULB Consult s.a.r.l. gehaltenen, 3.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft werden zum Zwecke des Ausschlusses der ULB Consult s.a.r.l. als Aktionärin aus wichtigem, in ihrer Person liegendem Grunde gemäß § 6a Abs. (1) lit. c) der Satzung eingezogen. Die Einziehung erfolgt ohne Kapitalherabsetzung, der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht sich gem. § 8 Abs. 3 AktG.

Voraussetzung für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung Ihres Stimmrechts ist, dass Sie sich bis spätestens 30.06.2018 unter Angabe Ihres Aktienbesitzes in Textform angemeldet und Ihren Aktienbesitz, ebenfalls in Textform, nachgewiesen haben. Auf § 19 Abs. 2 der Satzung wird hingewiesen. Die Anmeldung und der Nachweis sind zu richten an folgende Adresse:

MAXIMILIAN Family Office AG
– Vorstand –
Kurfürstendamm 137
10711 Berlin

oder per E-Mail an den Vorstand tm@maximilian-fo.de.

Mit freundlichen Grüßen

Berlin, den 07.06.2018

Tim Malter
Vorstand

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