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Masken-Betrugsprozess: Aiwanger bestätigt persönliche Beteiligung bei Beschaffung

AJEL (CC0), Pixabay
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Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat im Rahmen des Masken-Betrugsprozesses vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigt, sich persönlich an der Beschaffung von Schutzmasken während der Corona-Pandemie beteiligt zu haben. Als Zeuge ausgesagt, erklärte Aiwanger, dass damals die regulären Beschaffungswege über die Behörden „tot gewesen“ seien und er deshalb selbst aktiv geworden sei. Dabei betonte er jedoch, keinen der involvierten Lieferanten, insbesondere den angeklagten Parteifreund, bevorzugt zu haben.

Der Angeklagte steht im Verdacht, Masken minderwertiger Qualität geliefert zu haben, was nach Angaben der Staatsanwaltschaft zu einem Schaden von mehr als zwei Millionen Euro führte. In seiner Aussage erklärte Aiwanger, dass er etwa ein Dutzend Mal mit dem Angeklagten in Kontakt stand, bestritt jedoch jegliche Absprachen oder Bevorzugungen zugunsten des Beklagten. Er habe lediglich versucht, in der damaligen Ausnahmesituation, in der Masken weltweit knapp waren, möglichst schnell Lieferungen zu sichern.

Der Prozess wirft auch die Frage auf, inwieweit politische Entscheidungsträger in Krisenzeiten direkt in Beschaffungsvorgänge eingreifen sollten und welche Kontrollmechanismen dabei greifen. Während Aiwanger die Dringlichkeit seiner Maßnahmen betonte, bleibt die strafrechtliche Verantwortung für die Lieferung der mangelhaften Masken beim Angeklagten. Der Prozess wird voraussichtlich klären, ob Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz bei der Lieferung der unbrauchbaren Schutzmasken im Spiel war.

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