Startseite Allgemeines Maple Bank- Informationen der Schweizer FMA
Allgemeines

Maple Bank- Informationen der Schweizer FMA

Teilen

Maple Bank GmbH

Liquidator/-in Dr. Michael C. Frege, CMS Hasche Sigle Insolvenzberatung und -verwaltung Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Neue Mainzer Strasse 2-4, 60311 Frankfurt am Main, Tel. Nr. +49 69 717 013 00, E-Mail: insolvenz@cms-hs.com

Verfahrensart Liquidation

Schuldner/-in Maple Bank GmbH,

15.02.2017

Eigenschaft Details
1. Schuldner(in) Maple Bank GmbH, Feuerbachstrasse 26-32, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland
2. Bemerkungen Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 14. Februar 2017 betreffend der Anerkennung eines ausländischen Konkursdekrets wie folgt verfügt:

  1. Das Begehren auf Anerkennung des Entscheids des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Februar 2016 betreffend die Konkurseröffnung und die Ernennung eines Insolvenzverwalters für die Maple Bank GmbH mit Wirkung für die Schweiz wird gutgeheissen.
  2. Das Begehren, die in der Schweiz bei der Schweizerischen Nationalbank gelegenen Vermögenswerte ohne Durchführung eines inländischen Verfahrens an die ausländische Insolvenzmasse der Maple Bank GmbH herauszugeben, wird gutgeheissen.
  3. Das Begehren um Ermächtigung des Insolvenzverwalters der Maple Bank GmbH, die zur Herausgabe der in der Schweiz gelegenen Vermögenswerte erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen, wird insoweit gutgeheissen, als die Maple Bank GmbH, handelnd durch den zeichnungsberechtigten Insolvenzverwalter ermächtigt wird, die Vermögenswerte gemäss Ziffer 2 im Namen der Gesellschaft einzufordern.
  4. Der Maple Bank GmbH werden folgende Auflagen gemacht:
    a. Nach erfolgter Überführung des Vermögenswertes gemäss Ziffer 2 in das Ausland, ist der FINMA der abgeschlossene Vermögenstransfer in das Ausland und die Beendigung der Tätigkeit in der Schweiz anzuzeigen.
    b. Für den Fall, dass weitere Rechtshandlungen in der Schweiz erfolgen sollen, die über diese Verfügung hinausgehen, insbesondere, wenn die Maple Bank GmbH noch über weitere in der Schweiz gelegene Vermögenswerte verfügt, welche in den Anwendungsbereich von Art. 37g BankG fallen, ist für deren Geltendmachung vorgängig die Zustimmung der FINMA einzuholen.
    c. Die Ermächtigung der Maple Bank GmbH zum Handeln in der Schweiz gemäss Ziffer 3 steht unter der Bedingung, dass vor Gebrauch der eingeräumten Befugnisse der Vorschuss für die Kosten der Überwachung der Vollstreckung und Einhaltung der Nebenbestimmungen geleistet wurde.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den ausländischen Konkursliquidator (Dr. Michael C. Frege, CMS Hasche Sigle Insolvenzberatung und -verwaltung Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Neue Mainzer Strasse 2-4, 60311 Frankfurt am Main, Tel. Nr. +49 69 717 013 00, E-Mail: insolvenz@cms-hs.com) oder an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (E-Mail: questions@finma.ch, Tel. Nr. +41 (0)31 327 9888).

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

IM NAMEN DER SAALTERRITORIALITÄT Otto Wels dreht sich im Sitzungssaal – oder: Die SPD bleibt sitzen, die AfD muss stehen

Karlsruhe, 27. Januar 2026 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute gesprochen...

Allgemeines

Demokratie to go – bitte einmal mit Richter, ohne Bürger

Irgendwie läuft da gerade etwas schief in Deutschland. Nicht spektakulär schief wie...

Allgemeines

Leipzig:Der grüne Stadtbaudezernent will bestellen, der Investor soll bezahlen – auch wenn er dabei pleitegeht

Herr Dienberg, ist Insolvenz jetzt Stadtteilentwicklung? Man stelle sich Folgendes vor: Sie...

Allgemeines

Steffen Göpel – ist das nicht Majestätsbeleidigung?!

Wenn ein König auf Platz 100 landet, wackelt das Reich. Da reibt...