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Man kann da nicht oft genug vor WARNEN!

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Herr L. aus Schwerin liest in der hiesigen Tageszeitung eine kleine Anzeige: „Bis 3.000 Euro schnelle finanzielle Hilfe – ohne Einkommensnachweis – auch Rentner, Selbständige, Arbeitslose etc. – keine Vorkosten, Versicherungen o. ä.“. Genau das richtige Angebot. Herr L. meldet sich bei der angegebenen Mobilfunknummer.

Der Vermittler dieser angeblichen Finanzierungshilfe hält auch Geld zur Auszahlung bereit. Voraussetzung für den Betrag in Höhe von 930 Euro ist jedoch der Abschluss von vier Mobilfunkverträgen bei der Vodafone GmbH. Die monatliche Belastung beträgt bei einer Laufzeit von 24 Monaten (erst dann sind die Verträge erstmals kündbar) 99,96 Euro.

Hätte Herr L. einen Kreditvertrag mit einer derartigen Rate abgeschlossen, entspräche das einem Zinssatz von satten 114,51 Prozent. Die Reaktion des Mobilfunkanbieters ist höchst verwunderlich. Schließlich hätte der Verbraucher genau lesen können, auf was er sich da einlässt. Es stand auf den Verträgen, dass es sich hier nur um die Beteiligung an einer Provision für den Abschluss der Mobilfunkverträge handelt und nicht um einen Kredit. Also Selbstverschulden des Verbrauchers?

Nein sagt dazu Sylke Sielaff von der Verbraucherzentrale. Sie hält das für ein höchst unseriöses Angebot und eine Benachteiligung der schwächsten Verbraucher. Sie rät: Bevor Verbraucher eine solche Finanzierungshilfe in Betracht ziehen, sollten sie sich genau informieren und in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentale beraten lassen.

Für weitere Informationen:

Sylke Sielaff, Beraterin Verbraucherzentrale Mecpom

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