Makroprudenzielle Maßnahme niederländischer Aufsicht

Makroprudenzielle Maßnahme niederländischer Aufsicht

BaFin wendet niederländische makroprudenzielle Maßnahme reziprok an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 7. Oktober 2022 eine Anordnung nach §48t Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) bekannt gemacht. Sie wendet somit eine Maßnahme der niederländischen Zentralbank, De Nederlandsche Bank (DNB), zu Wohnimmobilien an. Die Maßnahme gilt für Institute mit Erlaubnis zur Verwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRB-Ansatz). Sie sieht vor, dass diese Institute ein durchschnittliches Mindestrisikogewicht in Bezug auf ihre Risikopositionen einhalten müssen, die mit niederländischen Wohnimmobilien besichert sind.

Mit der Anordnung setzt die BaFin eine Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) vom 16. Februar 2022 um (Empfehlung ESRB/2022/1). Die Maßnahme betrifft nur IRB-Ansatz Institute, deren relevante Risikopositionen einen Wert von mehr als fünf Milliarden Euro aufweisen. Den Entwurf der Allgemeinverfügung hatte die BaFin am 29. August 2022 auf ihrer Website zur Anhörung gestellt.

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