Startseite Vorsicht BAFIN Makroaufsicht-BaFin setzt luxemburgische Loan-to-Value-Maßnahme reziprok um
BAFIN

Makroaufsicht-BaFin setzt luxemburgische Loan-to-Value-Maßnahme reziprok um

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin hat am 19. Oktober 2021 eine Anordnung nach § 48 Absatz 7 Kreditwesengesetz (KWG) bekannt gemacht, mit der die Loan-to-Value-Begrenzung Luxemburgs für private Wohnimmobilienfinanzierungen anerkannt wird.

Der Loan-to-Value beschreibt das Verhältnis des Kreditbetrags zum Verkehrswert einer Immobilie. Mit der Anordnung setzt die BaFin eine Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) um, die am 11. Juni 2021 in Kraft getreten ist.

Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 20. Oktober als bekannt gegeben. Die Regelungen treten sechs Wochen später in Kraft.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFIN

Warnung vor Stellenangebot auf vios‑beratung.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Februar 2026 vor einem unerlaubten und...

BAFIN

Warnung vor blitzkonto.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Verbraucherwarnung vor der Website blitzkonto.com herausgegeben....

BAFIN

AMLA konsultiert Standards zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA konsultiert drei technische Regulierungsstandards zur Prävention von Geldwäsche...

BAFIN

P&L Invest Holding AG: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding(.)com. Nach Erkenntnissen...