Startseite Allgemeines Die Bankenvergleich AG ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut. Die Zinsunion Ltd., Ipswich, Großbritannien, welche die Internetseite www.zinsunion.com betreibt, ist in die unerlaubten Geschäfte der Bankenvergleich AG einbezogen.
Allgemeines

Die Bankenvergleich AG ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut. Die Zinsunion Ltd., Ipswich, Großbritannien, welche die Internetseite www.zinsunion.com betreibt, ist in die unerlaubten Geschäfte der Bankenvergleich AG einbezogen.

Sammy-Williams (CC0), Pixabay
Teilen

Die Bankenvergleich AG ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut. Die Zinsunion Ltd., Ipswich, Großbritannien, welche die Internetseite www.zinsunion.com betreibt, ist in die unerlaubten Geschäfte der Bankenvergleich AG einbezogen.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Bankenvergleich AG mit unbekannter Geschäftsanschrift keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Bankenvergleich AG bietet Girokonten für die Kunden der Zinsunion Ltd. an. Die Zinsunion Ltd. vermittelt auf der Webseite www.zinsunion.com angeblich Fest- und Tagesgelder von Banken aus dem Europäischen Wirtschaftsraum an Kunden in Deutschland.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Olympia 2028: Erst Gold, dann Gentest

Die Olympischen Spiele waren einmal ein Fest des Sports. Künftig könnten sie...

Allgemeines

Ärger um WM-Tickets: Texas ermittelt gegen FIFA

Wenige Tage vor dem Start der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 gerät die FIFA erneut...

Allgemeines

JD Vance, Macht, Gott und der himmlische Karrierekompass

D Vance, Vizepräsident der Vereinigten Staaten, ist wieder einmal tief in die...

Allgemeines

Tarife zurück, Verbraucher leer ausgegangen: Willkommen im amerikanischen Märchenland

Stellen Sie sich vor: Der US Supreme Court erklärt Teile der Trump-Tarife...